Immobilieneigentum – eine sinnvolle Altersvorsorge?

Im vergangenen Jahrhundert war es üblich, dass die Immobilie innerhalb der Familie vererbt und an die nächste Generation übergeben wurde. Die Familienresidenz ist heute eher unüblich, doch die Immobilie hat als Altersvorsorge nicht an Wert verloren. Heute gibt es zahlreiche Möglichkeiten, als Hausbesitzer etwas gegen die Altersarmut zu tun und seine Rente aufzustocken.

Was es mit der Immobilienverrentung auf sich hat

Bei einer Immobilienverrentung geht es explizit darum, in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben und dennoch eine höhere Rente (durch die Immobilie) zu erhalten. Sicherlich ist auch ein Verkauf möglich, doch dieser setzt im Regelfall den Auszug und damit das Verlassen der angestammten, bekannten Umgebung zurück. Anders ist es zum Beispiel bei der Umkehrhypothek, beim Teilverkauf und bei der Leibrente. Da es zwischen den einzelnen Immobilienverrentungen gravierende Unterschiede gibt, sollte man sich bei Interesse umfassend informieren. Beispielsweise können Interessierte hier mehr Informationen einholen und sich ausführlich über die Verrentung und ihre Optionen in Kenntnis setzen. Fakt ist, dass man als Immobilieneigentümer einige Optionen für eine Rentenerhöhung ohne den Auszug aus den geliebten vier Wänden hat.

Wie wird die Immobilie zur Altersvorsorge?

Jede Immobilie kann, egal ob man sie selbst bewohnt oder vermietet, als Altersvorsorge dienen. Wer seine eigenen vier Wände selbst bewohnt, spart zum Beispiel Mietkosten und hat so mehr Geld von seiner Rentenzahlung übrig. Möchte man hingegen eine Rendite erwirtschaften, ist die Vermietung der Immobilie eine gute Absicherung für den Lebensabend.

Dazu gibt es die zahlreichen Optionen des Teilverkaufs, der Umkehrhypothek oder der Schenkung mit lebenslangem Wohnrecht. Im Endeffekt kann man als Eigentümer ganz individuell entscheiden und sich sicher sein, dass man durch den Kauf der Immobilie einen wichtigen Schritt in Richtung Altersvorsorge getan hat.

Verkauf – Schenkung – Verrentung?

Als Eigentümer einer Immobilie hat man verschiedene Möglichkeiten, sein Wohneigentum zu übertragen oder es durch einen Verkauf in “Bargeld umzuwandeln”. Hier empfiehlt es sich, mit den Kindern und Enkeln über alle Möglichkeiten zu sprechen und so auch in Erfahrung zu bringen, ob sie das Elternhaus überhaupt erben oder geschenkt bekommen und selbst nutzen möchten. Viele Nachfahren haben bereits ein Eigenheim und wären glücklich, wenn die Eltern oder Großeltern ihre Altersvorsorge dafür einsetzen, sich am Lebensabend lang gehegte Herzenswünsche zu erfüllen.

Die Vorzüge des lebenslangen Wohnrechts im Überblick

Die meisten Immobilienverrentungen gehen damit einher, dass die ursprünglichen und dann ehemaligen Eigentümer ein lebenslanges Wohnrecht erhalten. Das Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen und ist im Regelfall an eine kleine Mietzahlung gekoppelt. Dafür kann man sein Haus wie gewohnt nutzen und ist nicht auf eine bestimmte Fläche oder auf wenige Räume beschränkt.

Mit der Eintragung des Wohnrechts erhält man die Gewährleistung, dass man nicht “vor die Tür gesetzt” und wegen Eigennutzung vertrieben werden kann. Wenn man die Immobilie verrenten möchte, sollte man daher auf die Eintragung des lebenslangen Wohnrechts bestehen und sie (auch innerhalb der Familie) im Grundbuch eintragen lassen.

Wie sicher ist “Betongold” als Altersvorsorge

Laut aktueller Informationen des Spiegels eignen sich Immobilien nur bedingt zur Altersvorsorge. Denkt man an einen Kapitalgewinn, ist das natürlich richtig. Doch wer seinen Lebensabend mietfrei und damit finanzierbar gestalten möchte, trifft auch in weniger gefragten Regionen die richtige Entscheidung. Eine stabile Entwicklung kann nicht garantiert werden.

Doch ist sie wirklich wichtig, wenn man darüber nachdenkt, seinen Lebensabend in den eigenen vier Wänden zu verbringen? Fakt ist, dass das Geld auf der Bank kontinuierlich schrumpft, während ein Sachwert auch ohne Wertzuwachs ein stabiles und haptisches Investment bleibt.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
Redaktion Hasepost
Redaktion Hasepost
Dieser Artikel entstand innerhalb der Redaktion und ist deshalb keinem Redakteur direkt zuzuordnen. Sofern externes Material genutzt wurde (bspw. aus Pressemeldungen oder von Dritten), finden Sie eine Quellenangabe unterhalb des Artikels.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion