Immer mehr Corona-Schnelltestzentren – Höchstmarke an Tests in Stadt und Landkreis Osnabrück erreicht

Corona-Testzentrum Osnabrück (Symbolbild)

Immer mehr Corona-Schnelltestzentren: Dem gemeinsamen Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt liegen für das Kreisgebiet 40 und für die Stadt Osnabrück mehr als 100 Anfragen vor, mit denen sich potentielle Betreiber von Corona-Testzentren um eine Beauftragung durch den Gesundheitsdienst bemühen.

Diese Beauftragung ist für den Betrieb eines Testzentrums notwendig, erschwert wird die Überprüfung der Anträge in vielen Fällen allerdings dadurch, dass die Unterlagen unvollständig eingereicht werden. Die Nachfrage ist jedenfalls da: In der vergangenen Woche wurde mit mehr als 120.000 Tests in Landkreis und Stadt Osnabrück die bisherige Höchstmarke während der Pandemie erreicht.

Anforderungen des Landes müssen erfüllt werden

Hintergrund: Nur der Gesundheitsdienst darf Dritte damit beauftragen, eine Teststelle zu betreiben. Die Anforderungen sind genau festgelegt: Hierzu zählen die Vorlage eines schlüssigen Hygienekonzeptes, das Aufweisen der erforderlichen Zuverlässigkeit durch Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie ein Führungszeugnis und die begründete Angabe zur vorhandenen Testkapazität gegenüber der beauftragenden Stelle. Der Betreiber hat sicherzustellen, dass die Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen, medizinprodukterechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen gewährleistet wird und er über Erfahrungen und Qualifikationen verfügt, die erwarten lassen, dass eine Einhaltung dieser Standards gewährleistet werden kann. Hierzu gehören auch entsprechend temperierte Räumlichkeiten für die Lagerung und Auswertung der Teste entsprechend den Herstellervorgaben.

Verfügt der Antragsteller nicht über eine Ausbildung in einem Gesundheitsberuf wie Arzt, Apotheker oder sonstige fachkundige Person, muss eine entsprechende Expertise durch andere Beschäftigte oder mindestens durch eine Kooperationsvereinbarung vorgelegt werden. Außerdem gibt es Anforderungen des Landes Niedersachsen an Räumlichkeiten und Infrastruktur der potenziellen Teststellen wie etwa die Einhaltung von Baurecht, Gewährleistung von ausreichend Abstand, Lüftung, Desinfektion und Lagerung. Als Testpersonal einzusetzen sind nachweislich fachkundige Personen mit einer medizinischen Ausbildung. Es dürfen nur die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gelisteten Tests genutzt werden. Die Einhaltung überprüft das zuständige Gewerbeaufsichtsamt stichprobenartig und anlassbezogen.

Durch diese notwendigen Anforderungen an die Qualität der Testzentren, die im Interesse der Allgemeinheit liegen, ist eine fachliche Überprüfung jedes einzelnen Antrages durch den derzeit ohnehin sehr stark geforderten Gesundheitsdienst erforderlich. Das gilt auch vor dem Hintergrund, dass es in der Vergangenheit durchaus Betreiber gegeben hat, die sowohl bei der ordnungsgemäßen Durchführung der Tests als auch bei der Abrechnung negativ aufgefallen sind.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion