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Hubig verteidigt Wahlrechtsentzug bei schwerer Volksverhetzung

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat den geplanten Entzug des passiven Wahlrechts bei Volksverhetzung verteidigt. Die SPD-Politikerin betonte, es gehe um den Schutz der Demokratie und um eine punktuelle Änderung des bestehenden Rechtsrahmens.

„Schutz und Stärkung der Demokratie“

Stefanie Hubig</em) begründete das Vorhaben mit der Zunahme strafbarer Volksverhetzung in den vergangenen Jahren. "Es geht um den Schutz und die Stärkung der Demokratie", sagte die SPD-Politikerin der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstagsausgabe). "Darauf haben wir uns im Koalitionsvertrag verständigt."

Nach ihren Worten gehe es bei Volksverhetzung um „Angriffe auf die Menschenwürde, Aufstachelung zum Hass gegen Juden und Migranten, Holocaust-Leugnung und Aufforderungen zu Gewalt“. Hubig fügte hinzu: „Dem müssen wir stärker Einhalt gebieten“, sagte die Ministerin der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Geplanter Entzug des passiven Wahlrechts

Die Ministerin reagierte mit ihren Aussagen auf Vorwürfe, ihr Ende Dezember vorgelegter Gesetzentwurf solle die Meinungsfreiheit einschränken. „Es geht um die gravierenden Fälle von Volksverhetzung: Wenn jemand wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wird, kann ein Gericht entscheiden, ob es dann auch das passive Wahlrecht entzieht“, so die Ministerin gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

„Wir ändern das Recht hier punktuell: Denn unser Strafgesetzbuch kennt den Entzug des passiven Wahlrechts schon heute“, erklärte Hubig in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Wichtig ist außerdem: Der Entzug des passiven Wahlrechts ist zeitlich begrenzt auf fünf Jahre. Und er ist bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung lediglich eine Option. Die Entscheidung trifft ein unabhängiges Gericht.“

Abgrenzung gegenüber AfD-Vorwürfen

Auf die Frage, ob sich das geplante Gesetz gegen die AfD und deren Thüringen-Chef Björn Höcke richte, wies Hubig dies zurück. „Nein. Volksverhetzung wird doch nicht exklusiv aus einer Ecke begangen. Die Gerichte sollen die Möglichkeit bekommen, bei besonders schweren Fällen, angemessen reagieren zu können, egal, aus welcher Richtung gehetzt wird“, sagte sie der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Mit Blick auf die AfD-Kritik ergänzte sie in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“: „Wenn sich bestimmte Parteien nun besonders angesprochen fühlen, dann nehme ich das interessiert zur Kenntnis.“

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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