Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) warnt vor weitreichenden Einsätzen der Bundeswehr im Innern zur Drohnenabwehr und sieht die Polizei in der Verantwortung. Zugleich kündigt sie eine zeitnahe Speicher-Pflicht für IP-Adressen an, um Ermittlungen gegen Kinderpornografie zu erleichtern, wie sie der „Welt am Sonntag“ sagte.
Drohnenabwehr und Einsatzgrenzen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat vor weitreichenden Einsätzen der Bundeswehr im Innern zur Drohnenabwehr gewarnt. „Drohnenabwehr ist eine sicherheitspolitische Kernaufgabe“, sagte Hubig der „Welt am Sonntag“. „Bei Drohnenangriffen im Innern ist die Polizei gefragt.“, sagte Hubig der „Welt am Sonntag“. Wo der Rechtsrahmen nachjustiert werden müsse, werde das geschehen. „Einsätze der Bundeswehr im Inneren sind aus guten Gründen nur in sehr engen Grenzen zulässig – und dabei muss es bleiben.“, sagte Hubig der „Welt am Sonntag“.
Speicherung von IP-Adressen
Zugleich kündigte Hubig eine zeitnahe Speicher-Pflicht für IP-Adressen an. „Ich sehe dringenden Handlungsbedarf. Das Internet wird förmlich geflutet mit Kinderpornografie“, sagte sie der „Welt am Sonntag“. IP-Adressen seien oft „der einzige Anhaltspunkt“, um die Täter dahinter zu identifizieren, sagte sie der „Welt am Sonntag“. Derzeit müssten die Staatsanwaltschaften viel zu oft Ermittlungen einstellen, weil sich nicht aufklären lasse, wem eine IP-Adresse zur Tatzeit zugeordnet war, so Hubig. „Deswegen ist es richtig, dass wir die Anbieter nun verpflichten, IP-Adressen und Portnummern für drei Monate zu speichern. Das halte ich für vertretbar: Denn mit diesen Daten lassen sich keine Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile erstellen. Es ist kein tiefgreifender Grundrechtseingriff. Der Gesetzentwurf ist fast fertig.“, sagte sie der „Welt am Sonntag“.
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