Höcke nutzt NS-Parolen bewusst, um Grenzen zu verschieben

Politikberater Johannes Hillje äußert sich in der “Rheinischen Post” zur bewussten Nutzung von NS-Vokabular durch AfD-Politiker Björn Höcke. Höcke, der zurzeit vor Gericht steht, versucht nach Hilljes Einschätzung die Grenzen des Sagbaren zu verschieben und nutzt dazu Nazi-Parolen unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit.

Höckes bewusster Einsatz von NS-Vokabular

Johannes Hillje, Politikberater und AfD-Experte, äußerte sich gegenüber der “Rheinischen Post” zur Sprachwahl von Björn Höcke (AfD). Hillje ist der Ansicht, dass Höcke bewusst NS-Vokabular einsetzt. “Es ist vollkommen unglaubwürdig und unvorstellbar, dass ein Geschichtslehrer nicht weiß, was eine zentrale SA-Parole ist und was nicht”, sagte Hillje. Der Experte unterstellt dem AfD-Politiker damit eine gezielte Strategie, um die Sagbarkeitsgrenzen zu verschieben.

Höcke und die Meinungsfreiheit

Hillje erläuterte weiter, dass Höcke den Aspekt der Meinungsfreiheit in seine Strategie einbezieht. “Er behauptet also, ein gesunder Patriotismus werde mit dem Strafrecht bekämpft – als wäre der Nazi-Slogan eine patriotische Aussage, die von der Meinungsfreiheit gedeckt ist”, so Hillje.

Gerichtsprozess gegen Höcke

Aktuell steht Höcke vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, verfassungswidrige und terroristische Kennzeichen verwendet zu haben. Konkret soll Höcke in einer Rede auf einer Wahlkampfveranstaltung der AfD im Mai 2021 eine verbotene Losung der SA (Sturmabteilung der NSDAP) genutzt haben. Laut Staatsanwaltschaft soll er zudem trotz laufendem Verfahren diese Losung während einer Veranstaltung im Dezember 2023 erneut verwendet haben.

Die Anklage wurde wenige Wochen vor Prozessbeginn noch erweitert, am Verhandlungstag dann jedoch teilweise zurückgenommen. Grund dafür war eine Änderung in Höckes Verteidigerteam. Die Staatsanwaltschaft beantragte während des Prozessverlaufs, beide Vorfälle wieder zusammenzuführen. Die Verwendung der Losung in Gera könne sich “strafschärfend ausüben”, so die Begründung. Dies würde das Verfahren nicht verlängern, da das entsprechende Video ohnehin gesichtet werden müsse.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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