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Heilmann warnt vor instabiler Mehrheit für Schuldenbremse

CDU-Bundestagsabgeordneter Thomas Heilmann äußert Bedenken bezüglich der geplanten Grundgesetzänderungen im Bundestag. Er sieht die Mehrheit für die Änderungen der Schuldenbremse und das Sondervermögen auf wackeligen Beinen und warnt vor rechtlichen Herausforderungen.

Mehrheit unter Druck

Thomas Heilmann, CDU-Bundestagsabgeordneter, stellt die Stabilität der Mehrheit für die Grundgesetzänderungen im Bundestag infrage. SPD, Grüne und CDU verfügen gemeinsam über eine Mehrheit von 32 Stimmen. Doch Heilmann äußert im „Stern“: „Allerdings scheiden viele Abgeordnete von Grünen und SPD aus.“ Er bezweifelt, dass alle Abgeordneten den Änderungen zustimmen werden: „Das ist schon eine außerordentliche Operation.“

Rechtliche Bedenken

Heilmann sieht zudem rechtliche Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Milliardenpaket. Er sagt: „Das Gesamtpaket enthält eine Vielzahl von Regelungen, die die Rechtswissenschaft wohl auf Jahre beschäftigen werden, da zahlreiche verfassungsrechtliche Fragen damit aufgeworfen wurden.“ Der CDU-Politiker räumt ein, dass er sich noch nicht über alle Fragen im Klaren sei: „Um ehrlich zu sein, bin ich mir über alle Fragen noch nicht ganz im Klaren, da alles sehr kurzfristig geschieht.“

Kritik an Beratungszeiten

Der Abgeordnete kritisiert die kurzen Beratungszeiten, die seiner Meinung nach unnötig seien. Obwohl die Vorhaben noch mit dem alten Bundestag verabschiedet werden sollen, wäre jeder zusätzliche Tag für Beratungen hilfreich, so Heilmann: „Der 20. Deutsche Bundestag besteht noch bis zum 24. März. Man könnte ihm also einige zusätzliche Beratungstage geben, um diese schwierigen Einzelfragen sorgfältiger zu diskutieren.“

Bereits vor zwei Jahren hatte Heilmann das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten, da seiner Meinung nach nicht genügend Zeit für Beratungen geplant war. Auch diesmal sollen die Beratungsfristen verkürzt werden. Dennoch sieht Heilmann in diesem Fall weniger Probleme: „Anders als beim damaligen Heizungsgesetz, bei dem es objektiv keine Eilbedürftigkeit gab, besteht sie aufgrund der sich rasant verschärfenden Lage in der Ukraine nun eindeutig.“

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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