Ein von der Landeshauptstadt Stuttgart beauftragtes Rechtsgutachten kommt zu einem ernüchternden Ergebnis: Demnach müssen Kommunen Bundesgesetze auch dann vollziehen, wenn ihnen die finanziellen und personellen Mittel fehlen – notfalls bis zum Zusammenbruch, wie die Stadtverwaltung am Mittwoch mitteilte. Das Gutachten sieht keinen Anspruch der Kommunen auf finanziellen Ausgleich gegenüber dem Bund und warnt vor Schäden für die demokratische Grundlage, falls Aufgaben nicht mehr erfüllt werden können.
Kein finanzieller Ausgleich gegenüber dem Bund
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das zu einem ernüchternden Ergebnis kommt. Das Gutachten eines Würzburger Jura-Professors kommt zu dem Schluss, dass Kommunen gegenüber dem Bund keinerlei Anspruch auf finanziellen Ausgleich haben. Selbst wenn der Bund immer neue Aufgaben mit Rechtsansprüchen beschließt, bleibe den Kommunen nur die Pflicht zur Umsetzung, ohne dass es eine Abhängigkeit zwischen Aufgabenübertragung und Finanzausstattung gebe.
Ausgleichsansprüche nur gegenüber den Ländern
Lediglich gegenüber den Ländern hätten Kommunen einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich, was bei der Umsetzung von Bundesrecht jedoch kaum vorkomme.
Warnung vor Folgen für die Demokratie
Das Gutachten warnt davor, dass nur leistungsfähige Kommunen eine tragfähige Grundlage der Demokratie sein können und die Gesellschaft irreparablen Schaden nehme, wenn Kommunen ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen könnten.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .