Der Grünen-Chef hat den Unionsfraktionschef zu neuen überfraktionellen Gesprächen über ein AfD-Verbotsverfahren aufgefordert. Er verweist auf die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem und mahnt angesichts internationaler Entwicklungen zu Dringlichkeit. SPD und Linke seien zu Gesprächen bereit; CDU und CSU sollten ihre Strategie im Umgang mit der AfD überdenken.
Appell an die Union
Grünen-Chef Felix Banaszak appellierte an Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU), an neuen überfraktionellen Gesprächen über ein AfD-Verbotsverfahren teilzunehmen. „Die AfD ist inzwischen als gesichert rechtsextrem eingestuft und macht aus ihren Plänen etwa zur Einschränkung von Meinungs- und Pressefreiheit kein Geheimnis“, sagte Banaszak dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgaben). „Wir müssen uns fragen, wie viel Zeit wir noch haben.“
Die Grünen-Fraktionsvorsitzenden hätten ihre Kollegen „aller anderen demokratischen Fraktionen eingeladen, darüber ins Gespräch zu kommen“, sagte der Parteichef weiter. „SPD und Linke haben zugesagt. Ich kann nur an CDU und CSU appellieren, nochmal über ihre Strategie im Umgang mit der AfD nachzudenken.“
Kritik an Annäherung an rechte Rhetorik
Positionen und Sprache der Rechtsextremen zu übernehmen, schwäche sie nicht, sondern stärke sie, sagte der Grünen-Vorsitzende. „Es gibt ihnen eine Daseinsberechtigung. Das beweisen die aktuellen Umfragewerte.“
Warnung vor Erstarken des Rechtsextremismus
Viele Menschen blickten „mit Angst auf das globale Erstarken des Rechtsextremismus“, so Banaszak. „In den USA hat faktisch eine demokratiezerstörende, autoritäre Bewegung die Macht übernommen. Da können wir in Deutschland nicht `business as usual` machen“, sagte er. „Wir brauchen eine neue Dringlichkeit. Faschismus ist kein spannendes Live-Experiment, sondern das Ende von Freiheit und Demokratie.“ Man dürfe nicht abwarten, bis Antidemokraten die Demokratie von innen aushöhlen, erklärte er.
Parteien, die „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“, sind nach Artikel 21 des Grundgesetzes verfassungswidrig.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .