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Grüne offen für parteiübergreifende Gespräche zur weiteren Wahlrechtsreform

Die Grünen signalisieren Gesprächsbereitschaft für eine parteiübergreifende Reform des Wahlrechts. Union und SPD arbeiten demnach an weiteren Änderungen, während Stimmen aus der Union das geltende Gesetz scharf kritisieren. Zugleich betonen Vertreter verschiedener Lager die Bedeutung des Zweistimmenwahlrechts und ringen um die Rolle der Erststimme.

Grüne offen für Gespräche

Grünen-Rechtspolitiker Till Steffen zeigte sich offen für neue Vorschläge. „Wir sind offen und schauen uns an, was da auf den Tisch gelegt wird“, sagte er der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Samstagsausgabe). „Es bleibt abzuwarten, wann Union und SPD in die Pötte kommen. Sie wollten vor der Sommerpause die Wahlrechtskommission einrichten“, sagte der Bundestagsabgeordnete mit Blick auf das „Sofortprogramm“ der Bundesregierung. „Wir sind jetzt deutlich im zweiten Halbjahr. Die scheinen da also Schwierigkeiten zu haben, überhaupt erstmal in den Gang zu kommen.“

Steffen war einer der zentralen Ideengeber für das von der Ampelregierung beschlossene Wahlrecht, von dem er sich nach wie vor überzeugt zeigt. Es sieht für die Größe des Bundestags eine Deckelung auf 630 Abgeordnete und keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr vor, sodass manche Wahlkreissieger nicht mehr in den Bundestag einziehen.

Kritik und Vorschläge aus der Union

Einer der Leidtragenden der Reform war bei der Bundestagswahl im Februar der Direktkandidat Leopold Born. Der hessische Generalsekretär der CDU spricht von einer „Ungerechtigkeit“ und sagte der Zeitung, das „verkorkste Ampelwahlrecht“ müsse reformiert werden. Denkbar sei etwa eine Reduzierung der Zahl der Wahlkreise von 299 auf 270, wie es ein älterer Vorschlag der Union vorsah. Dieser sah eine Regelgröße von 598 Abgeordneten vor und auch die Möglichkeit von 15 unausgeglichenen Überhangmandaten, wodurch sich die Mehrheitsverhältnisse zugunsten der Union verzerren würden, weil sie traditionell viele Direktmandate erringt.

Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Wahlrecht abermals zu reformieren, wofür eine einfache Mehrheit notwendig wäre. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) mahnte in der parlamentarischen Sommerpause Tempo an. „Entweder muss man sagen, wir wollen ein anderes Wahlrecht, keine Erst- und Zweitstimme mehr. Oder man muss der Erststimme wieder zur Geltung verhelfen“, sagte sie.

Rolle von Erst- und Zweitstimme

Sowohl Steffen als auch Born erklärten, das Zweistimmenwahlrecht habe sich in Deutschland bewährt. „Aus meiner Sicht ist die Erststimme immer die Vertrauensstimme gewesen“, sagte Born. „Deshalb hielte ich auch die Umstellung zu einem völligen Verhältniswahlrecht für vollkommen fehlgeleitet.“ Die Erststimme müsse wieder gestärkt werden. „Es muss gelten: Wer die Mehrheit vor Ort erringt, der sitzt im Deutschen Bundestag.“

Auch Steffen hält eine Abschaffung der Wahlkreise für falsch und spricht sich für eine Beibehaltung des Zweistimmensystems aus. „Nur hat man dann drei Ziele, von denen nur zwei erreichbar sind: die Größe des Bundestags soll begrenzt sein, jede Stimme soll abgebildet und jeder Wahlkreissieger soll Abgeordneter werden“, fasst Steffen das Problem zusammen. „Soll wieder jeder Wahlkreissieger in den Bundestag einziehen, bedeutet das entweder eine Verzerrung der Mehrheitsverhältnisse durch Überhangmandate oder eine Aufblähung des Bundestages, wenn man sämtliche Überhangmandate ausgleicht.“

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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