HASEPOST
 
HASEPOST

Grüne fordern Überprüfung sicherer Herkunftsstaaten nach EuGH-Urteil

Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) fordern Politiker und Experten eine Überprüfung der als sicher geltenden Herkunftsstaaten durch die Bundesregierung. Insbesondere die Einstufung von Ländern wie Algerien, Marokko, Tunesien, Moldau, Georgien und Indien steht in der Kritik. Die Debatte erhält durch neue rechtliche Vorgaben des EuGH und politische Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zusätzliche Brisanz.

EuGH-Urteil hebt Hürden für sichere Herkunftsstaaten an

Erik Marquardt, Chef der deutschen Grünen-Delegation im Europäischen Parlament, fordert die Bundesregierung auf, das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs ernst zu nehmen. Gegenüber dem Nachrichtenmagazin Focus sagte Marquardt: „Es ist das Mindeste, was die Bundesregierung tun kann, das Urteil ernst zu nehmen und die aktuelle Liste der sicheren Herkunftsstaaten auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen.“ Der EuGH hatte in seinem Urteil die Kriterien für die Einstufung von Ländern als sogenannte „sichere Herkunftsstaaten“ verschärft. Demnach müsse künftig die gesamte Bevölkerung eines solchen Staates sicher sein, einschließlich Minderheiten.

Marquardt betonte weiter: „Würde die Bundesregierung das Urteil ernst nehmen, müsste sie daraus Konsequenzen ziehen: Algerien, Marokko und Tunesien können keine sicheren Herkunftsstaaten werden.“ Mit Blick auf die Situation von Schwulen und Lesben in diesen Ländern erklärte er: „Wer will denn bitte ernsthaft bestreiten, dass Schwule und Lesben in diesen Ländern verfolgt werden und nicht sicher leben?“, wie Focus berichtete.

Kritik an Einstufung weiterer Staaten

Auch innerhalb der Grünen-Bundestagsfraktion werden Konsequenzen aus dem Urteil des EuGH gefordert. Der menschenrechtspolitische Sprecher Max Lucks bezeichnete das Urteil als einen „Warnschuss für die Bundesregierung“. Er forderte nach Angaben des Focus: „Die Einstufung von Moldau und Georgien, wo ganze Gebiete von Russland kontrolliert werden, muss nach diesem EuGH-Urteil natürlich zurückgenommen werden.“

Experten und Gerichte äußern Zweifel

Der Migrationsrechtler und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht beim Deutschen Anwaltsverein, Thomas Oberhäuser, warnte in diesem Zusammenhang die Bundesregierung davor, das EuGH-Urteil zu ignorieren. Auch er sieht eine Anpassung der aktuellen Liste als notwendig an. Oberhäuser sagte laut Focus: „Dass Georgien beispielsweise weiterhin als sicherer Herkunftsstaat gilt, ist angesichts der Unterdrückung der Opposition in dem Land nicht begründbar.“ Zusätzlich äußerte das Berliner Verwaltungsgericht in zwei Eilbeschlüssen im März erhebliche Zweifel daran, dass Georgien als sicher gelten kann.

Politische Beschlüsse zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten

Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, Algerien, Marokko, Tunesien und Indien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Um die Zustimmung des Bundesrats zu umgehen, wird Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) künftig sichere Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung bestimmen.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
Hallo Welt
Html code here! Replace this with any non empty raw html code and that's it.

  

   

 

Html code here! Replace this with any non empty raw html code and that's it.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion