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Grüne fordern Recht auf Einwanderung in die Sozialsysteme

Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz spricht sich für Nachbesserungen am zum Gesetzentwurf für das neue Staatsangehörigkeitsrecht aus, um mehr Gerechtigkeit für die Antragsteller zu erreichen.

Kritik am neuen Staatsangehörigkeitsrecht

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Konstantin von Notz, hat Nachbesserungen am Gesetzentwurf für das neue Staatsangehörigkeitsrecht gefordert. Im Kern seiner Kritik steht die Voraussetzung, dass Antragsteller in der Lage sein müssen, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Diese Regelung schließe Menschen unverschuldet von der Möglichkeit aus, deutsche Staatsbürger zu werden, sagte von Notz am Mittwoch im RBB-Inforadio.

Von Notz führte als Beispiele eine alleinerziehende Person oder einen Menschen mit Behinderung an, die aufgrund ihrer Lebensumstände möglicherweise nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt vollständig selbst zu finanzieren. Nach aktuellem Entwurf könnten diese Personen die deutsche Staatsbürgerschaft nicht erlangen.

Positive Aspekte des Gesetzentwurfs

Trotz seiner Kritik machte der Grünen-Politiker auf die positiven Effekte des Gesetzentwurfs aufmerksam: „Dass es die Menschen besser integriert, dass es den Menschen ein gutes Angebot macht, sich für Deutschland zu entscheiden, sich hier zu engagieren, hier zur Wahl gehen zu können, sich diesem Land verbunden zu fühlen“, zählte von Notz auf. Er hob hervor, dass es nicht akzeptabel sei, dass 1,5 Millionen in Deutschland geborene Menschen nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.

Deutschland als Einwanderungsland

Von Notz begrüßte es, dass Deutschland sich nun offiziell als Einwanderungsland positioniere. Aus seiner Sicht ist es positiv, dass durch die Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts diese Realität anerkannt wird, auch wenn es seiner Meinung nach noch Verbesserungspotenzial gibt.


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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