Im Zuge der von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) angeordneten Zurückweisungen an der Grenze wurde einer ukrainischen Staatsangehörigen die Einreise nach Deutschland verweigert. Dies geht aus einer Anfrage des „Focus“ beim Verwaltungsgericht München hervor. Der Vorfall ereignete sich Mitte Juni 2025 an der deutsch-österreichischen Grenze bei Freilassing.
Grenzübertritt am 17. Juni 2025 verhindert
Nach Auskunft des Verwaltungsgerichts München hatte eine ukrainische Staatsangehörige am 17. Juni 2025 versucht, die deutsch-österreichische Grenze bei Freilassing zu überqueren. Grenzpolizisten verweigerten ihr jedoch die Einreise. Diese Maßnahme stand im Zusammenhang mit den von Alexander Dobrindt (CSU) angeordneten Zurückweisungen an der Grenze.
Klage beim Verwaltungsgericht München
Wie aus der Anfrage des „Focus“ beim Verwaltungsgericht München weiter hervorgeht, reichte die Ukrainerin am 30. Juni 2025 Klage im Eilverfahren beim Verwaltungsgericht München ein. Nach Informationen des Verwaltungsgerichts hob die Bundespolizeidirektion München mit Bescheid vom 4. Juli 2025 die Einreiseverweigerung inzwischen auf.
Brisanz des Falls
Laut Verwaltungsgericht bleibt der Fall dennoch von Brisanz, da ukrainische Staatsangehörige kein Asylverfahren durchlaufen müssen und in der EU Schutz genießen.
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