Nach der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextreme Bestrebung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz fordern Gewerkschaften klare Vorgaben für den Umgang mit AfD-Parteimitgliedern im öffentlichen Dienst. Vertreterinnen und Vertreter aus Polizei, Bildung und Gedenkstätten sehen Handlungsbedarf bei Prävention und Einzelfallprüfung, während politische Rahmenbedingungen vermisst werden.
Gewerkschaften fordern abgestimmte Regelungen
Jochen Kopelke, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, sprach sich gegenüber der „Wochentaz“ (Samstagsausgabe) für ein gemeinsames Vorgehen der Innenminister auf Bundes- und Länderebene aus: „Es brauche nun ein abgestimmtes Vorgehen der Innenminister auf Bundes- und Länderebene im Umgang mit Beschäftigen mit AfD-Parteibuch.“ Unmittelbare Auswirkungen habe die Einstufung für Polizisten zwar nicht, anders als bei einem Parteiverbot, erklärte Kopelke. Mittel- bis langfristig erwarte er jedoch Konsequenzen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, insbesondere auf Polizeibeschäftigte. Diese seien verpflichtet, die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv zu schützen, da sie einer verfassungsrechtlichen Treupflicht unterliegen.
Bildungsgewerkschaft sieht Bedarf an klaren Handlungsrahmen
Auch Maike Finnern, Vorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW, betonte in der „Wochentaz“, dass sie bereits vor der Hochstufung der AfD eine „Handlungsnotwendigkeit“ sah. Sie verwies auf die Problematik, wenn Lehrkräfte „im Unterricht Positionen vertreten, die der demokratischen Grundordnung widersprechen“. Obwohl sie einen Generalverdacht gegen Lehrkräfte mit AfD-Parteibuch für „nicht zielführend“ hält, plädiert Finnern für Einzelfallprüfungen. Zudem forderte sie „systematische Beschwerde- und Meldeverfahren sowie Präventions- und Interventionskonzepte“. Es sei Aufgabe von Politik und Verwaltung, den Schulen einen klaren Handlungsrahmen zu geben, „damit diese Klarheit haben, wo rote Linien sind“.
Gedenkstätten begrüßen Erleichterungen im Umgang mit AfD-Funktionären
Der Leiter der Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora, Jens-Christian Wagner, nannte die Hochstufung der AfD gegenüber der „Wochentaz“ „überfällig“. Dies erleichtere es, AfD-Funktionären „die Teilnahme an Veranstaltungen in den Gedenkstätten zu versagen, um der Normalisierung keinen Vorschub zu leisten.“ Zudem sei es Angehörigen von NS-Verfolgten nicht zuzumuten, bei solchen Veranstaltungen neben Rechtsextremen zu sitzen, die das Leiden der NS-Verfolgten „kleinreden oder sogar leugnen“.
Verwaltungsverfahren nach Einstufung der AfD
Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte am Freitag vor einer Woche die Hochstufung der AfD als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz bekanntgegeben. Inzwischen erklärte der Nachrichtendienst laut Agenturmeldung eine „Stillhaltezusage“, der zufolge die Einstufung solange ruhen soll, bis eine gerichtliche Entscheidung über eine Eilklage der AfD vorliegt.
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