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Gewalthilfegesetz: Schutz und Beratung ab 2032 gesichert

Der Bundesrat hat dem sogenannten Gewalthilfegesetz grünes Licht gegeben, das einen Anspruch auf Schutz und Beratung für Frauen und Kinder bei häuslicher Gewalt schaffen soll. Das Gesetz soll am 1. Januar 2032 in Kraft treten, um den Ländern genügend Zeit zu geben, ihre Hilfesysteme entsprechend auszubauen. Eine Bundesbeteiligung an der Finanzierung des Hilfesystems ist mit 2,6 Milliarden Euro bis 2036 vorgesehen.

Grünes Licht für Gewalthilfegesetz

Lisa Paus (Grüne), Bundesministerin, begrüßte den Beschluss des Bundesrats. Sie bezeichnete diesen als einen „historischen Moment“. Laut ihr erhält „jede Frau durch dieses Gesetz einen Anspruch auf kostenfreien Schutz und Beratung“, was einen „wichtigen Schritt angesichts der fürchterlichen Normalität von Gewalt gegen Frauen“ darstellt.

Finanzielle Unterstützung durch den Bund

Das Gesetz sieht vor, die Hilfesysteme für Betroffene häuslicher Gewalt auszubauen. Dafür ist eine Bundesbeteiligung an der Finanzierung in Höhe von 2,6 Milliarden Euro bis zum Jahr 2036 geplant. Diese Unterstützung soll den Ländern helfen, die notwendigen Strukturen und Maßnahmen effektiv umzusetzen.

Umsetzung bis 2032

Der Inkrafttreten des Gewalthilfegesetzes ist für den 1. Januar 2032 vorgesehen. Diese lange Frist soll den Ländern ausreichend Zeit geben, ihre Hilfesysteme entsprechend den Anforderungen des Gesetzes zu erweitern und anzupassen.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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