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Gesundheitsministerin will Rabatte bei Online-Apotheken verbieten

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat sich klar gegen Boni und Rabatte für rezeptpflichtige Medikamente bei Online-Apotheken ausgesprochen. Sie fordert gleiche Wettbewerbsbedingungen für Versandapotheken und stationäre Apotheken und will entsprechende Gesetzesänderungen vorantreiben.

Ministerin fordert Verbot von Rabatten bei Online-Apotheken

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will Online-Apotheken das Anbieten von Boni und Rabatten auf rezeptpflichtige Medikamente untersagen. Sie halte diese Praxis für falsch, sagte Warken den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Die Arzneimittelversorgung darf nicht von Rabattversprechen abhängen. Und auch die Apotheken vor Ort dürfen nicht darunter leiden“, so Warken weiter. Die wohnortnahe, persönliche Abgabe von Arzneimitteln müsse weiterhin für alle Patienten sichergestellt bleiben. „Deswegen werde ich alles dafür tun, gleiche Bedingungen zwischen Versandhandel und stationären Apotheken zu erhalten“, erklärte sie laut Funke-Mediengruppe.

BGH-Urteil sorgt für Diskussion

Zuletzt hatte ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in dem Zusammenhang für Aufsehen gesorgt. Der BGH hatte entschieden, dass eine im EU-Ausland ansässige Versandapotheke Kunden in Deutschland bereits vor mehr als zehn Jahren Bonusprämien auf rezeptpflichtige Medikamente gewähren durfte.

Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente

Für verschreibungspflichtige Medikamente ist die Preisbildung – anders als bei rezeptfreien Präparaten – gesetzlich geregelt. Der Grundgedanke dieser Regelung ist, dass die betroffenen Arzneimittel in jeder Apotheke zum gleichen Preis angeboten werden sollen. Seit Jahren ist umstritten, ob die Preisbindung auch für Versandapotheken im EU-Ausland gilt oder ob dies gegen den freien Warenverkehr der EU verstößt.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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