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Gesundheitsministerin Warken weist Vorwürfe politischer Verfahren zurück

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat Äußerungen des US-Gesundheitsministers Robert F. Kennedy Jr. zu angeblich politisch motivierten Verfahren gegen Ärzte und Patienten in Deutschland scharf zurückgewiesen. In einer am Samstagabend verbreiteten Stellungnahme bezeichnete sie die Vorwürfe als „faktisch falsch“ und stellte die ärztliche Therapiefreiheit in Deutschland heraus.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) reagierte damit auf Aussagen ihres US-Amtskollegen Robert F. Kennedy Jr., der zuvor behauptet haben soll, in Deutschland gebe es politisch motivierte Verfahren gegen Ärzte und Patienten. Warken widersprach dem entschieden und kündigte an, Kennedy die Lage in Deutschland bei Gelegenheit persönlich zu erläutern.

Warken weist Vorwürfe als „faktisch falsch“ zurück

„Die Einlassungen des US-amerikanischen Gesundheitsministers entbehren jeglicher Grundlage, sie sind faktisch falsch und zurückzuweisen“, teilte Warken in einer Stellungnahme mit. Sie betonte, in Deutschland gelte grundsätzlich die verfassungsrechtlich geschützte ärztliche Therapiefreiheit. Ärzte würden selbstständig und eigenverantwortlich über die Behandlung von Patienten entscheiden.

Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung basiere auf „nachgewiesener wissenschaftlicher Evidenz und wird nicht von der Politik festgelegt“, so Warken weiter. Ebenso seien Patienten frei in ihrer Entscheidung, welche Therapie sie in Anspruch nähmen.

Keine Pflicht zur Corona-Impfung für Ärzte

Mit Blick auf die Corona-Pandemie hob Warken in ihrer Stellungnahme hervor: „Während der Corona-Pandemie gab es zu keiner Zeit eine Verpflichtung der Ärzteschaft, Impfungen gegen Covid-19 durchzuführen. Wer aus medizinischen, ethischen oder persönlichen Gründen keine Impfungen anbieten wollte, machte sich weder strafbar, noch mussten Sanktionen befürchtet werden. Es gab kein Berufsverbot oder Geldstrafe, wenn nicht geimpft wurde.“

Strafverfolgung nur bei Betrugsfällen

Strafrechtliche Verfolgung habe es laut Warken ausschließlich in Fällen von Betrug und Urkundenfälschung gegeben, etwa bei der Ausstellung falscher Impfpässe oder unechter Maskenatteste, sagte Warken.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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