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„Gesundes-Herz-Gesetz“ könnte im dritten Quartal 2025 starten

Gesundheitschecks gegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen könnten künftig gesetzlich verankert und von Krankenkassen finanziert werden. Dies geht aus dem „Gesundes-Herz-Gesetz“ von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hervor, das laut „Bild am Sonntag“ im dritten Quartal 2025 in Kraft treten könnte.

Gesetzentwurf zur Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Der Gesetzentwurf von Karl Lauterbach (SPD) plant Herz-Checks für Erwachsene in den Altersgruppen 25, 35 und 50 Jahre. Zusätzlich sollen Kindern und Jugendlichen zwei Untersuchungen angeboten werden, um Erkrankungen wie Fettstoffwechsel-Störungen frühzeitig erkennen zu können. Darüber hinaus zielt der Gesetzentwurf darauf ab, Medikamente zur Rauchentwöhnung und zur Senkung des Cholesterinspiegels verstärkt zu verschreiben.

Finanzierung und Durchführung der Gesundheitschecks

Die Finanzierung der im Gesetz vorgesehenen Gesundheitsleistungen soll durch die Krankenkassen erfolgen. Die Herz-Checks könnten laut Gesetzentwurf auch in Apotheken durchgeführt werden.

Bedeutung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Deutschland

Herz-Kreislauf-Erkrankungen stellen in Deutschland die häufigste Todesursache dar. Jährlich sterben über 350.000 Menschen an den Folgen solcher Erkrankungen. Mit dem „Gesundes-Herz-Gesetz“ strebt der Bundesgesundheitsminister eine verbesserte Prävention und Behandlung dieser Krankheiten an.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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