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Gesetzliche Krankenkassen: Zusatzbeitrag im Schnitt 2,9 Prozent

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will den durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitrag der Krankenkassen am Montag auf 2,9 Prozent festlegen. Zugleich betont sie, dass die tatsächliche Höhe des Zusatzbeitrags von jeder Krankenkasse individuell bestimmt wird und Versicherte einen möglichen Kassenwechsel sorgfältig abwägen sollten.

Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat angekündigt, den durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitrag für die Krankenkassen am Montag auf 2,9 Prozent festzulegen. „Unsere Aufgabe ist es, gemeinsam im sogenannten Schätzerkreis mit den Kassen und anderen Experten festzulegen, wie hoch der durchschnittliche ausgabendeckende Zusatzbeitrag zu erwarten ist. Und den werden wir an diesem Montag auf 2,9 Prozent festlegen und veröffentlichen“, sagte Warken der „Rheinischen Post“ (Montagsausgabe).

Individuelle Festlegung durch die Kassen

Warken wies darauf hin, dass der tatsächliche Zusatzbeitrag von den Krankenkassen individuell festgelegt wird. „Das hat vor allem etwas mit der wirtschaftlichen Situation der jeweiligen Krankenkasse zu tun. Da Wettbewerb unter den Kassen herrscht, muss jede Einzelne schauen, wie sie mit ihren Einnahmen und Ausgaben wirtschaftet“, so Warken. „Manchen gelingt das besser als anderen und deshalb gibt es unterschiedliche Zusatzbeiträge“, so die Gesundheitsministerin.

Abwägung für Versicherte

„Versicherte müssen für sich abwägen, ob sich ein Kassenwechsel lohnt – auch ich habe das als gesetzlich Versicherte im Blick. Das ist nicht immer der Fall, selbst wenn der Zusatzbeitrag über dem Schnitt liegen sollte. Beitragssatz und Leistungen sollten immer abgewogen werden“, so die CDU-Politikerin.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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