Der Streit um die Finanzierung der Krankenversicherung für Bürgergeldbeziehende eskaliert: Der GKV-Spitzenverband hat die ersten Klagen gegen den Bund eingereicht. Die gesetzlichen Krankenkassen werfen dem Staat vor, sich mit nicht kostendeckenden Beiträgen um Milliardenbeträge zu entlasten und Versicherte sowie Unternehmen über Gebühr zu belasten.
Krankenkassen leiten Klagewelle ein
Nach Informationen der „Rheinischen Post“ (Samstag) hat der GKV-Spitzenverband die ersten Klagen gegen den Bund eingereicht. Dieser Schritt war im September vom Verwaltungsrat des Verbandes beschlossen worden. Konkret beauftragen nun die einzelnen Krankenkassen den GKV-Spitzenverband damit, gegen die Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger vorzugehen. In den kommenden Tagen werden weitere Klagen erwartet.
Uwe Klemens, Co-Verwaltungsratsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, kündigte gegenüber der „Rheinischen Post“ an: „Ab jetzt rollt die Klagewelle und wir lassen nicht locker.“ Er verwies darauf, dass die Politik seit geraumer Zeit auf die aus Sicht der Kassen rechtswidrige Unterfinanzierung bei den Beiträgen für Bürgergeldbeziehende hingewiesen worden sei: „Immer und immer wieder haben wir die Politik auf die rechtswidrige Unterfinanzierung bei den Beiträgen für Bürgergeldbeziehende hingewiesen – und immer und immer wieder ist zwar viel versprochen, aber bis heute nichts eingehalten worden.“ Nun sei „es genug“.
Vorwurf der Unterfinanzierung in Milliardenhöhe
Hintergrund des Konflikts ist die seit Langem erhobene Forderung der Krankenkassen nach mehr Unterstützung vom Bund bei den Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung von Bürgergeldempfängern. Die gesetzlichen Kassen sehen sich gezwungen, Defizite auszugleichen, die aus ihrer Sicht durch zu niedrige Beiträge des Staates entstehen.
Susanne Wagenmann, Co-Verwaltungsratsvorsitzende und Arbeitgebervertreterin, sagte der „Rheinischen Post“: „Die gesetzlichen Krankenkassen subventionieren hier den Staat, der sich durch die nicht annähernd kostendeckenden Beiträge für Bürgergeldbeziehende um rund zehn Milliarden Euro selbst entlastet und die GKV jedes Jahr auf diesem Betrag sitzen lässt.“ Diese Situation bewertete sie deutlich: „Das ist unfair den gesetzlich Versicherten und ihren Arbeitgebenden gegenüber und zudem wirtschaftspolitisch kontraproduktiv: Durch diese Unterfinanzierung steigen die Krankenkassenbeiträge schneller, die Unternehmen haben immer höhere Arbeitskosten und Beschäftigten bleibt immer weniger Netto vom Brutto.“
Ziel: Entscheidung in Karlsruhe
Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hatte im September beschlossen, Klage gegen den Bund einzureichen, um der aus Sicht der Kassen bestehenden Unterfinanzierung Einhalt zu gebieten. Klagegegenstand sind die seit Mitte November an die einzelnen Krankenkassen verschickten Bescheide des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) mit Sitz in Bonn über die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026.
Zuständig für die Klagen ist zunächst das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Ziel der Krankenkassen ist jedoch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Wie lange es bis zu einer Entscheidung dauern wird, ist unklar.
Klemens machte gegenüber der „Rheinischen Post“ deutlich, dass der Verband den Rechtsweg vollständig ausschöpfen will: „Wir bleiben so lange dran, bis das höchstrichterlich entschieden ist. Um es deutlich zu sagen: Unsere Versicherten und deren Arbeitgebende dürfen nicht länger mit einer Finanzierungsaufgabe des Staates belastet werden, sie stoßen heute schon an ihre finanziellen Belastungsgrenzen – so kann und darf es nicht weitergehen.“
✨ durch KI bearbeitet, .
