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Gericht stoppt Nextbike-Verleih auf Berlins Straßen vorerst

Die Mietfahrräder des Unternehmens Nextbike dürfen in Berlin vorerst nicht mehr auf öffentlichem Straßenland zur Vermietung angeboten werden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, das einen Eilantrag der Betreiberin des Systems abgewiesen hatte. Hintergrund ist das Fehlen einer Sondernutzungserlaubnis nach Auslaufen des bisherigen Vertrags mit dem Land Berlin.

Oberverwaltungsgericht bestätigt Entscheidung

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass die Mietfahrräder des Unternehmens Nextbike vorerst nicht mehr auf öffentlichem Straßenland in Berlin zur Vermietung angeboten werden dürfen. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, das den Eilantrag der Antragstellerin abgelehnt hatte.

Die Antragstellerin, die in Berlin ein öffentliches Fahrradverleihsystem im Free-Floating-Modell betreibt, hatte keine Sondernutzungserlaubnis beantragt, nachdem der bestehende Vertrag mit dem Land Berlin ausgelaufen war.

Aufforderung zur Entfernung von 6.500 Mieträdern

Die Senatsverwaltung hatte die Antragstellerin im Juli 2025 aufgefordert, das gewerbliche Anbieten der Fahrräder im öffentlichen Straßenraum zu unterlassen und die 6.500 Mietfahrräder zu entfernen. Das Oberverwaltungsgericht sah in der großen Anzahl der Mietfahrräder eine besonders intensive Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenlandes, die den Gemeingebrauch anderer Verkehrsteilnehmer erheblich beeinträchtigte.

Verkehrsbehinderungen und unanfechtbarer Beschluss

Nach Angaben des Gerichts würden die Fahrräder häufig außerdem verkehrsbehindernd auf Gehwegen stehen oder liegen, was das Regulierungsbedürfnis des Geschäftsmodells der Antragstellerin unterstreiche. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts sei „unanfechtbar“, hieß es (OVG 6 S 114/25).

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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