Das Verwaltungsgericht Köln hat der Klage des Bundespresseamts gegen die Untersagung des Betriebs der Facebook-Seite der Bundesregierung stattgegeben. Der entsprechende Bescheid des damals zuständigen Bundesdatenschutzbeauftragten wurde aufgehoben. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Urteil zu Facebook-Auftritt der Bundesregierung
Das Verwaltungsgericht Köln hat am Dienstag entschieden, dass das Bundespresseamt (BPA) die Facebook-Seite der Bundesregierung weiterhin betreiben darf. Nach Angaben des BPA wurde der Bescheid des ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten vom 17. Februar 2023, der ein Verbot des Facebook-Auftritts ausgesprochen hatte, aufgehoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bedeutung der sozialen Medien für die Öffentlichkeitsarbeit
Regierungssprecher Stefan Kornelius betonte die Wichtigkeit des Urteils und erklärte laut BPA: Das Urteil „bestätige die Bedeutung des Facebook-Auftritts als Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung“. Stefan Kornelius erläuterte weiter, dass der Informationsauftrag der Bundesregierung es erfordere, die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland über die Tätigkeiten und Ziele der Regierung zu informieren. Dies sei nur möglich, wenn sich die Informationsangebote an der tatsächlichen Mediennutzung der Menschen orientieren. „Soziale Medien seien für viele eine zentrale Informationsquelle“, so Stefan Kornelius.
Verantwortlichkeit für Datenschutz
Das Verwaltungsgericht Köln kam zu dem Ergebnis, dass allein Meta für die datenschutzkonforme Ausgestaltung von Facebook verantwortlich sei. Stefan Kornelius sagte dazu laut BPA: „Fragen zu Datenverarbeitungen sollten direkt mit Meta geklärt werden.“
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .