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Gericht: Bundesregierung muss Afghanen Aufnahme-Zusagen einhalten

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Bundesregierung ihre Zusage zur Einreise gegenüber einer Afghanin und ihrer Familie einhalten muss. Die Grünen im Bundestag begrüßen dieses Urteil und kritisieren die bisherige Praxis der Regierung scharf. Nach Ansicht der Partei werden Zusagen gegenüber besonders schutzbedürftigen Afghaninnen und Afghanen missachtet.

Grüne loben Verwaltungsgericht und üben scharfe Kritik

Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Marcel Emmerich, äußerte sich gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ deutlich: „Das Verwaltungsgericht Berlin hat bestätigt, was längst offenkundig ist: Die Bundesregierung bricht Recht, wenn sie Aufnahmezusagen für besonders schutzbedürftige Afghaninnen und Afghanen ignoriert.“ Emmerich betonte weiter: „Dass Betroffene erst vor Gericht ziehen müssen, um ihr Recht durchzusetzen, ist ein Skandal, aber leider kein Einzelfall.“

Vorwürfe gegen Bundesregierung und Kanzler

Marcel Emmerich kritisierte das Vorgehen der Bundesregierung scharf: „Während Menschen auf unsere Hilfe vertrauen, verweigert die Bundesregierung Schutz und tritt ihre Zusagen mit Füßen. Statt Verantwortung zu übernehmen, wird blockiert, verzögert und abgeschoben.“ Er warf Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor, erneut „auf Rechtsbruch statt Rechtsstaat“ zu setzen. „Wer den Rechtsstaat dem Populismus opfert, gefährdet unsere Demokratie“, sagte Emmerich laut „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

Gericht bestätigt Anspruch auf Einreise

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin verpflichtet die Bundesregierung zur Einhaltung ihrer Einreisezusage gegenüber der betroffenen Afghanin und deren Familie. Die Entscheidung wird von den Grünen als Bestätigung ihrer Kritik an der aktuellen Regierungspraxis gewertet. Das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichtete über die Reaktionen und die Erklärung von Marcel Emmerich zu dem Urteil.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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