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GdP kritisiert Quick-Freeze-Verfahren, fordert Vorratsdatenspeicherung

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert die Ampel-Einigung zu Quick-Freeze und fordert die Einführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bewertet die Einigung dagegen als „Meilenstein“ für die Strafverfolgung in Deutschland.

GdP fordert Vorratsdatenspeicherung

Der GdP-Chef Jochen Kopelke äußerte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“: „In der Polizeiarbeit fehlt uns die anlasslose Vorratsdatenspeicherung, eine solche Einigung wäre ein entscheidender Durchbruch und Fortschritt in der Verbrechensbekämpfung gewesen“. Kopelke fordert „mehr Personal, Vorratsdaten und Geld“, um der Zunahme an Kriminalität entgegenwirken zu können.

Buschmann bewertet Quick-Freeze als Fortschritt

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht jedoch die Einigung auf das Quick-Freeze-Verfahren als „guten Tag für Freiheit und Sicherheit in Deutschland“. Laut Regierungskreisen wurde in intensiven Gesprächen ein Durchbruch erzielt und das von Buschmann vorgeschlagene Quick-Freeze-Verfahren soll schnell umgesetzt werden.

Einzelheiten des Quick-Freeze-Verfahrens

Beim Quick-Freeze-Verfahren werden Telekommunikationsdaten nur dann gespeichert, wenn ein Verdacht auf eine schwerwiegende Straftat besteht. Die Anordnung muss von einem Richter erfolgen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hält diese Regelung allerdings für nicht ausreichend und wirbt stattdessen für eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung.

Buschmann: Quick-Freeze schützt Grundrechte

Buschmann argumentiert gegenüber der „Welt“ jedoch, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung zu einem Verhaltenswandel in der Kommunikation und im Netz führen könnte. „Wir geben den Ermittlungsbehörden jetzt ein neues und grundrechtsschonendes Instrument an die Hand“, so Buschmann.

Weitere Vorhaben der Ampel-Koalition

Zudem stimmte Buschmann der Verlängerung der Mietpreisbremse zu, einem im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhaben. „Wir schaffen nun die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für eine Verlängerung der Mietpreisbremse“, so der Justizminister. Hingegen besteht bei weiteren Vorhaben der Ampel im Bereich des sozialen Mietrechts noch „Diskussionsbedarf“, so Buschmann.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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