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Fluggesellschaften fordern Haftung der Deutschen Bahn bei Rail&Fly-Verspätungen

Die deutschen Fluggesellschaften verlangen, dass die Deutsche Bahn künftig für verpasste Weiterflüge von Rail&Fly-Passagieren nach Zugverspätungen haftet. Der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) bemängelt fehlenden Schutz für Reisende und fordert zudem Verbesserungen beim Komfort, etwa beim Gepäcktransport. Zugleich sei die Bahn an der Grenze ihrer Möglichkeiten angekommen.

Forderung nach Haftung der Bahn

„Man hat im Gegensatz zu Zubringerflügen keine Versicherung, wenn man seinen Flug aufgrund von Verspätung verpasst – dann bleibt man auf den Kosten für den verpassten Flug sitzen“, sagte Präsident des Bundesverbands der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) Peter Gerber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Würde die Bahn die Kosten übernehmen, wäre es für Kunden attraktiver“, sagte Gerber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Rail&Fly-Passagiere sind Reisende, die einen Flug und eine Bahnfahrt zum oder vom Flughafen in einem Paket über eine Fluggesellschaft oder ein Reisebüro gebucht haben. Diese Fahrkarten, die für alle Züge der Deutschen Bahn gelten, ermöglichen die flexible Anreise zum Abflughafen und die Rückreise zum Heimatort, oft mit zeitlicher Gültigkeit von bis zu einem Tag vor dem Abflug bis zu einem Tag nach der Landung.

Komfort und Gepäckabwicklung

Gerber sagte weiter, die Bahn tue, was sie könne, sei aber an der Grenze ihrer Möglichkeiten angekommen. Neben der Haftung bei Verspätungen forderte der Airline-Präsident auch Verbesserungen mit Blick auf den Komfort für die Passagiere. Er nannte konkret einen passagierbegleitenden Gepäcktransport. „Es wäre sehr viel attraktiver, wenn ich mein Gepäck am Bahnhof aufgeben könnte und es direkt beim Flughafen verladen werden würde, ohne dass ich mich als Passagier darum noch kümmern muss“, erklärte Gerber weiter.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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