Finnlands Innenministerin verteidigt Abweisung von Asylbewerbern an Grenze

Finnlands Innenministerin Mari Rantanen verteidigt trotz europaweiter Kritik das Vorhaben, Asylbewerber an der Grenze abweisen zu dürfen. Sie behauptet, dass Russland Asylbewerber an die finnische Grenze dränge, um das Land zu destabilisieren, und fordert eine Neubewertung des EU-Asylrechts.

Finnlands Grenzpolitik gegenüber Asylbewerbern

Mari Rantanen, Finnlands Innenministerin, hält die Absage von Asylbewerbern an der Grenze weiterhin für gerechtfertigt. Trotz der kritischen Reaktionen aus Europa und insbesondere Deutschland beharrt sie auf ihrem Standpunkt. “Unser Land ist das Ziel hybrider Kriegsführung durch Russland, das Asylbewerber an die Grenze drängt, um Finnland zu destabilisieren”, erklärt sie gegenüber der “Welt” (Montagsausgabe). Ihrer Ansicht nach hat die “nationale Sicherheit”, die auch nach EU-Recht Vorrang besitzt, diese Maßnahme ermöglicht.

Forderung nach Neubewertung des EU-Asylrechts

Zusätzlich zur Verteidigung der aktuellen finnischen Haltung fordert Rantanen eine Überarbeitung des EU-Asylrechts. Sie argumentiert, die aktuelle Lage unterscheide sich deutlich von früheren Situationen. “Heute haben wir außerdem eine andere Situation als damals. Es gibt Asylsuchende, die internationalen Schutz brauchen, es gibt Einwanderung aus anderen Gründen und dann gibt es die Instrumentalisierung von Migration, die feindselige Länder als Waffe nutzen”, sagt sie.

Für diese unterschiedlichen Kategorien von Migranten fordert Rantanen jeweils unterschiedliche Regeln. “Wir müssen die entsprechenden internationalen Abkommen ändern und das muss auch auf EU-Ebene geschehen. Nur dann können wir auch das Grundrecht auf Asyl wirklich schützen”, betont sie. Die Ministerin plädiert somit für eine differenzierte Betrachtungsweise und eine Anpassung der geltenden Gesetze an die veränderten Umstände.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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