Die Freie Demokratische Partei (FDP) steht vor einer möglichen Nachprüfung fast aller ihrer Wahllisten für die Bundestagswahl. Grund ist eine Beschwerde gegen die Aufstellungsverfahren in 14 Landesverbänden, die an verschiedene Landeswahlleiter verschickt wurde.
Update: 3. Februar 2025, 16:30 Uhr:
Der untenstehende Artikel gibt die Nachrichtenlage vom 21. Januar wieder, wie sie von der als Quelle angegebenen dts Nachrichtenagentur verbreitet und von uns übernommen wurde. Enthalten sind darin der zu diesem Zeitpunkt bestehende Bericht des Branchendiensts „Table Media“, sowie – im Sinne einer ausgewogenen Berichterstattung – eine Erklärung der FDP-Bundesgeschäftsführerin Maria Wandel.
Zwischenzeitlich hat die FDP eine Anwaltskanzlei beauftragt (Anmerkung des Redakteurs: eine E-Mail oder ein kollegialer Anruf aus der Pressestelle hätte es sicher auch getan), die uns mitteilte, dass ihrer Ansicht nach Vorwürfe einer Person „unkritisch wiedergegeben“ worden seien, die „jeglicher Grundlage entbehrten“.
Nach Mitteilung der beauftragten Kanzlei erfolgte am 26.01.2025 – somit fünf Tage nach der Veröffentlichung des Artikels, auf den sich unsere Berichterstattung bezieht – eine erneute Veröffentlichung durch Table Media mit dem Inhalt, dass es im Zusammenhang mit den Landeslisten zu keinerlei Unregelmäßigkeiten gekommen sei.
Wir ergänzen hiermit unsere Berichterstattung und weisen auf den Umstand hin, dass die Wahlausschüsse keine Einwände gegen die FDP-Landeslisten haben und die FDP daher in allen Ländern zur Bundestagswahl antreten kann. Die Wahlausschüsse haben die Landeslisten in ihren Sitzungen am Freitag zugelassen und wiesen die Beschwerde des erwähnten FDP-Mitglieds als unbegründet zurück.
Wir haben dies am 3. Februar zur Kenntnis genommen und veröffentlichen auf Wunsch der FDP umgehend nach Kenntnisnahme die obige Aktualisierung. Dabei stellen wir fest, dass wir die ursprüngliche Meldung nicht zu eigen gemacht haben, sondern lediglich den aktuellen Stand der Veröffentlichung (status quo) durch Table Media vom 21.01.2025 wiedergegeben haben.
Selbstverständlich hat die FDP das Recht darauf, dass umgehend nach Kenntnisnahme durch die Redaktion eine ergänzende Berichterstattung erfolgt, dem kommen wir hiermit gerne nach. Jede Partei hat auch das Recht sich „zum Horst“ zu machen, und statt einen Pressesprecher gleich einen Anwalt zu beauftragen!
Beschwerden gegen FDP-Aufstellungsverfahren
Der Branchendienst „Table Media“ berichtet, dass ein Parteimitglied Beschwerden gegen die Aufstellungsverfahren in nahezu allen Landesverbänden der FDP eingereicht hat, ausgenommen seien lediglich Niedersachsen und Berlin.
Kritikpunkt ist, dass Delegierte ihre Stimmen nicht auf vorgedruckten Stimmzetteln abgeben konnten, sondern handschriftlich „ja“, „nein“, „Enthaltung“ oder den Namen der Kandidaten auf einen weißen Zettel notieren mussten. In dem Schreiben an die Landeswahlleiter, über das „Table Media“ berichtet, heißt es: „Wenn die Namen der Kandidaten handschriftlich auf den Stimmzetteln notiert und diese dann direkt abgegeben werden, kann der Wahlberechtigte anhand seines Stimmzettels auch nach Abschluss des Wahlvorgangs identifiziert werden.“ Zudem seien auf den Parteitagen in der Regel keine Wahlkabinen vorhanden, und die Delegierten säßen eng beieinander, was die Geheimhaltung der Wahl gefährden könnte.
Vorwürfe der Zuordnung von Stimmzetteln
Die Beschwerde führt weiter aus, dass teilweise versucht werde, Stimmzettel den Wahlberechtigten zuzuordnen. So werde in Nordrhein-Westfalen regelmäßig berichtet, dass immer die gleichen Stimmeinsammler durch die gleichen Reihen geschickt würden, um zu überprüfen, ob alle Kreisverbände in einer Reihe „auf Linie“ waren. Diese Praxis könnte laut der Beschwerde die Integrität der Wahl beeinträchtigen.
Stellungnahme der FDP
Die neue FDP-Bundesgeschäftsführerin Maria Wandel erklärte hingegen, dass alle Landeslisten „alle rechtlichen Anforderungen“ erfüllten und die Partei der Prüfung durch die Wahlausschüsse gelassen entgegensehe, wie „Table Media“ weiter berichtet. Die FDP verweist auf zahlreiche Gerichtsurteile, denen zufolge „das handschriftliche Ausfüllen von Stimmzetteln“ ausdrücklich zugelassen sei.
Am Freitag entscheiden die Wahlausschüsse in den Ländern über die Zulassung der Landeslisten. Sollten die Wahlausschüsse die Listen für ungültig erklären, steht der FDP nach Einspruch der nächste Schritt vor dem Bundeswahlausschuss am 30. Januar bevor. Im Extremfall könnte die FDP in den betroffenen Ländern nicht zur Bundestagswahl antreten, was für die Partei, die ohnehin schon mit der 5-Prozent-Hürde kämpft, das sichere Aus bei der Bundestagswahl bedeuten könnte.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
