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FDP-Politiker lehnt Aussetzung der Schuldenbremse bei Hochwasser ab

Angesichts der jüngsten Hochwasserkatastrophe in Süddeutschland lehnt der stellvertretende Fraktionschef der FDP, Christoph Meyer, Vorschläge für ein Aussetzen der Schuldenbremse ab. Während einige Politiker diese als notwendige Maßnahme zur Unterstützung der Opfer sehen, betont Meyer, dass zuerst der Schaden bewertet werden muss.

Abweisung von Vorschlägen zur Aussetzung der Schuldenbremse

Christoph Meyer (FDP) hat der Forderung widersprochen, die Schuldenbremse aufgrund der Hochwasserschäden auszusetzen. „Vorschnelle Rufe nach einem Aussetzen der Schuldenbremse sind fehl am Platz, es gilt jetzt den Menschen vor Ort zu helfen und das THW zu unterstützen“, sagte er dem Nachrichtenportal T-Online. Damit widersprach er unter anderem der Grünen-Politikerin Lisa Badum, die für eine Erklärung der Notlage und ein Aussetzen der Schuldenbremse plädiert hatte.

Erst Schadenshöhe ermitteln

Nach Meyers Ansicht muss zunächst die Schadenshöhe festgestellt werden, wie es auch bei früheren Hochwassern der Fall war. Er erinnerte daran, dass die „grundgesetzlichen Bedingungen für ein Aussetzen der Schuldenbremse“ bei früheren Hochwassern nicht erfüllt waren und betonte, dass es auch bei der aktuellen Flutkatastrophe abzuwarten bleibe.

Auf steigende Hochwasserhäufigkeit vorbereiten

Angesichts der zunehmenden Häufigkeit von Hochwassern stellte Meyer die Frage, ob die Bundesländer sich nicht eigenständig finanziell besser darauf vorbereiten sollten.

Steigende Opferzahlen in Süddeutschland

Unterdessen sind in Baden-Württemberg zwei weitere Personen durch das Hochwasser ums Leben gekommen. Ein Sprecher der Polizei berichtete am Montag, dass in der Stadt Schorndrof im Rems-Murr-Kreis die Leichen eines Mannes und einer Frau gefunden wurden. Damit steigt die Zahl der Todesopfer durch das Hochwasser in Süddeutschland auf vier.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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