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FDP darf Heuss-Büste weiterhin leihweise behalten


Die FDP darf die Büste von Theodor Heuss, ihrem ersten Vorsitzenden und langjährigen Bundespräsidenten, weiterhin behalten – jedoch nur als Leihgabe. Das Kunstwerk, das nach dem Ausscheiden der Partei aus dem Bundestag 2013 versteigert worden war, wird nun in der FDP-Zentrale ausgestellt. Das berichtet der „Spiegel“.

Einigung über Verbleib der Heuss-Büste

Nachdem die Freien Demokraten 2013 zum ersten Mal an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert waren, wurde die Bronze-Büste von Theodor Heuss im Rahmen der Fraktionsliquidation versteigert. Wie der „Spiegel“ berichtet, sorgte dieses Vorgehen damals für erhebliche Aufregung. Der Künstler Gregor Dittmer zeigte sich verärgert über die Versteigerung seines Werks, das für 10.000 Euro an ein Ehepaar verkauft wurde.

Rückkehr in die Parteizentrale

Im Jahr 2017, als die FDP erneut in den Bundestag einzog, erlaubten die Besitzer der Büste, dass das Kunstwerk im Fraktionssaal der Liberalen aufgestellt wurde. Nun haben sich beide Seiten darauf verständigt, dass die Skulptur künftig in der FDP-Zentrale bleiben darf. Das Kunstwerk soll vor dem Eingang des großen Sitzungssaals im Hans-Dietrich-Genscher-Haus platziert werden, einem Ort, an dem es nach Ansicht der Beteiligten besondere Aufmerksamkeit erhält.

Stimmen zur Vereinbarung

Parteichef Christian Dürr äußerte sich laut „Spiegel“ erleichtert über die neue Vereinbarung: „Theodor Heuss verkörpert das liberale Fundament unseres Landes.“

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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