Eine Familie aus der Hauptstadtregion muss überzahlte Bürgergeldleistungen nicht an das zuständige Jobcenter zurückzahlen. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass die Familie auf die Richtigkeit eines fehlerhaften Bescheids vertrauen durfte, nachdem das Jobcenter einen erheblichen Fehler bei der Einkommensanrechnung gemacht hatte. Dabei wurde das Bruttogehalt des Ehemanns fälschlicherweise als Nettogehalt gewertet, was zu einer zu hohen Leistungsauszahlung führte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision beim Bundessozialgericht ist möglich.
Fehlerhafte Einkommensanrechnung durch das Jobcenter
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gab am Mittwoch bekannt, dass eine Familie, die seit Juli 2020 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht, zu Unrecht zur Rückzahlung von Bürgergeldleistungen aufgefordert wurde. Grund war ein Rechenfehler des Jobcenters: Das Einkommen des Ehemanns war falsch angerechnet worden, da das Bruttogehalt statt des Nettogehalts in die Berechnung einfloss.
Der Ehemann arbeitete seit Februar 2021 als Verkäufer und verdiente laut Arbeitsvertrag 1.600 Euro netto. Das Jobcenter nahm jedoch irrtümlich an, es handele sich um 1.600 Euro brutto, und kürzte dementsprechend die Bürgergeldleistungen der Familie.
Revision vor dem Bundessozialgericht möglich
Nachdem der Fehler im Bescheid aufgefallen war, forderte das Jobcenter die Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge. Das Sozialgericht Berlin entschied zunächst zugunsten des Jobcenters. Das Landessozialgericht hob dieses Urteil jedoch auf. Wie das Gericht mitteilte, habe die Ehefrau, die die Korrespondenz mit den Behörden führte, den Bescheid zwar gelesen, aber den Fehler bei den Gehaltsangaben nicht erkannt.
Vertrauen in behördliche Bescheide
Das Gericht stellte klar, dass die Ehefrau die Begriffe brutto und netto nicht sicher auseinanderhalten konnte und deshalb auf die Richtigkeit des Bescheids vertrauen durfte. „Die Ehefrau konnte die Begriffe brutto und netto nicht sicher auseinanderhalten und durfte daher auf die Richtigkeit des Bescheids vertrauen“, teilte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und das Jobcenter hat die Möglichkeit, beim Bundessozialgericht Revision einzulegen.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .