Im Prozess um den Tod einer 63-jährigen Frau nach einer zahnärztlichen Narkose hat das Landgericht Osnabrück sein Urteil gefällt. Ein 74-jähriger Anästhesist wurde wegen Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Patientin nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt
Nach Überzeugung des Gerichts unterließ der Mediziner am 4. April 2023 vor der Narkose eine vorgeschriebene Funktionsprüfung des Narkosegeräts. Ein Kurzcheck, der das ordnungsgemäße Fließen von Sauerstoff überprüft, wurde nicht durchgeführt. Dadurch blieb unbemerkt, dass das Gerät aufgrund eines defekten Ventiltellers keinen Sauerstoff zuführte.
Während des Eingriffs erlitt die Patientin eine schwere Sauerstoffunterversorgung, die der Arzt nicht rechtzeitig erkannte. Erst der alarmierte Notarzt konnte sie reanimieren, doch die Frau erlitt einen irreversiblen Hirnschaden und verstarb wenige Tage später.
Bewährungsstrafe und Geldauflage in Höhe von 54.000 Euro
Das Gericht sah in der unterlassenen Kontrolle des Narkosegeräts einen schwerwiegenden Sorgfaltsverstoß. Eine vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge konnte dem Angeklagten jedoch nicht nachgewiesen werden. Strafmildernd wertete die Kammer, dass der Arzt geständig war, bisher nicht vorbestraft ist und im Laufe des Verfahrens auf seine Zulassung verzichtet hat.
Neben der Bewährungsstrafe muss der Angeklagte eine Geldauflage von 54.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Ein Berufsverbot wurde nicht verhängt, da er ohnehin keine Narkosen mehr durchführen werde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – sowohl Staatsanwaltschaft als auch die Nebenklägerin oder der Angeklagte können binnen einer Woche Revision einlegen.