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EZB drängt Banken zu detaillierterer Offenlegung von Klimarisiken

Frankfurt am Main (dts Nachrichtenagentur) – Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Banken im Euroraum für eine mangelnde Offenlegung von Klimarisiken kritisiert. „Wir sehen, dass die Banken Fortschritte gemacht haben, aber weitere Verbesserungen sind dringend geboten“, sagte Frank Elderson, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsgremiums der EZB. „In diesem Jahr treten strengere Offenlegungsvorschriften in Kraft. Falls erforderlich, werden wir geeignete Aufsichtsmaßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Banken diese einhalten.“

Aus der von der EZB am Freitag veröffentlichten dritten Bewertung der Offenlegung von Klima- und Umweltrisiken geht hervor, dass die größten europäischen Banken im Allgemeinen über ihre Klimarisiken besser informieren als ihre Pendants aus Nicht-EU-Ländern, sie jedoch die Erwartungen der EZB dennoch nicht vollständig erfüllen. Im Vergleich zur letztjährigen Bewertung haben die Banken die Menge an grundlegenden Informationen deutlich erhöht. So stieg beispielsweise der Anteil der Banken, die wesentliche Klima- und Umweltrisiken aufzeigen, von 36 Prozent auf 86 Prozent. Darüber hinaus geben nun fast alle Banken an, wie ihr Vorstand die Klima- und Umweltrisiken überwacht, und über 90 Prozent liefern grundlegende Beschreibungen darüber, wie sie diese Risiken ermitteln, bewerten und steuern. Die Qualität der Angaben ist jedoch häufig unzureichend, so die EZB. Von den Banken, die sich an der Untersuchung beteiligt haben, legen nur 6 Prozent zumindest weitgehend angemessene Informationen in allen fünf Bewertungskategorien offen. Europäische Banken müssen sich derzeit darauf vorbereiten, strengere EU-Vorschriften einzuhalten. Die von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) herausgegebenen Berichtsstandards sollen für die meisten bedeutenden Banken im Euroraum gelten.

In der zweiten Hälfte des Jahres 2023 soll die EZB überprüfen, ob die zugelassenen Banken die neuen Standards erfüllen. Die Nichteinhaltung stellt einen Verstoß gegen die Eigenkapitalverordnung (CRR) dar und kann zu aufsichtlichen Maßnahmen führen.


Foto: EZB, über dts Nachrichtenagentur


 
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