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Expertenrat kritisiert fehlende Pflichtversicherung gegen Elementarschäden

Nach gescheiterten Verhandlungen über eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden zwischen Bund und Ländern, kritisiert der Vorsitzende des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen, Christoph Busch, die Haltung der Bundesregierung. Busch warnt vor einer erheblichen Belastung der öffentlichen Haushalte durch Großschadensereignisse und sieht in der Pflichtversicherung eine gerechte und effektive Lösung.

Scheitern der Pflichtversicherung und Kritik an der Bundesregierung

Christoph Busch, der Vorsitzende des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen, bemängelt die aktuelle Einstellung der Bundesregierung zur Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. Er kritisiert: „Ohne Pflichtversicherung werden auch künftig die öffentlichen Haushalte für einen großen Teil der Gebäudeschäden bei Großschadensereignissen aufkommen müssen“. Dies sei laut Busch auf lange Sicht nicht tragbar, wie er in einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ deutlich machte.

Pflichtversicherung als gerechte Lösung

Im Rahmen seiner Arbeit, die auch das Bundesumweltministerium berät, hält Busch eine Pflichtversicherung für eine „effektive und gerechte Lösung“. Er äußert Bedenken gegen die sogenannte Opt-Out-Option, die es Hausbesitzern erlaubt, auf den Versicherungsschutz zu verzichten: „Wenn die Versicherung freiwillig bleibt, ist zu erwarten, dass viele Immobilieneigentümer auf eine Versicherung verzichten. Viele Eigentümer verlassen sich dann darauf, dass der Staat einspringt, wenn Elementarschäden eintreten“, warnt Busch.

Zweifel an der Wirksamkeit der Informationspflicht

Zusätzlich zweifelt Busch an der Wirksamkeit einer Informationspflicht bei bestehenden Verträgen. Er glaubt, dass diese nach Einschätzung des Expertenrats nicht viel Einfluss haben wird. „Viele Hauseigentümer unterschätzen oder verdrängen das Risiko von Elementarschäden“, so Busch. Diese Haltung deutet darauf hin, dass bei der Regulierung von Elementarschäden noch viel Handlungsbedarf besteht.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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