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Experte fordert stufenweise Erhöhung des Renteneintrittsalters

Um die nachhaltige Sicherung des Rentensystems zu gewährleisten, spricht sich Martin Werding, Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, für eine stufenweise Erhöhung des Renteneintrittsalters aus. Darüber hinaus kritisiert er die gegenwärtige Rentenpolitik der Bundesregierung und warnt vor den Folgen für die künftigen Beitrag- und Steuerzahler.

Notwendigkeit einer Erhöhung des Renteneintrittsalters

Laut Martin Werding, tritt eine Anhebung der Regelaltersgrenze ab 2031 in Kraft, um die Auswirkungen der steigenden Lebenserwartung auszugleichen. In einem Interview mit der „Mediengruppe Bayern“ erklärte er: „Eine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze ab 2031 ist genau die richtige Stellschraube, um die Effekte der steigenden Lebenserwartung auszugleichen.“ Nach Berechnungen des Rats könne dies recht moderat umgesetzt werden: „Alle 20 Jahre um ein Jahr, wobei die Rentenlaufzeit immer noch um ein halbes Jahr steigt.“

Härtefallregeln und Kritik an der Regierung

Zusätzlich zu einer Erhöhung des Renteneintrittsalters sieht Werding die Notwendigkeit von Härtefallregeln wie einer angemessenen Erwerbsminderungsrente sowie eventuell abschlagsfreien vorzeitigen Renten für langjährige Geringverdiener.

Er berichtet auch kritisch über die Rentenpolitik der Bundesregierung: „Das aktuell vorbereitete Rentenpaket soll nicht die Rente absichern, sondern das Sicherungsniveau der Renten dauerhaft festschreiben. Das sei nicht dasselbe.“

Gefahren für die Zukunft

„Wie lange dieser Kurs durchgehalten werden könne, sei fraglich“, warnte er. Zwischen 2026 und 2028 steigen die Rentenbeiträge schlagartig von 18,6 auf etwas unter 20 Prozent an. „Rentenpolitik sollte aber mindestens eine Wahlperiode in die Zukunft schauen, besser zwei bis drei“, fügte er hinzu. Werding sieht hier die Gefahr, dass die zukünftigen Beitrags- und Steuerzahler die Lasten der demographischen Alterung tragen müssen. „Das wird jetzt aufgekündigt. Die Rechnung zahlen allein die künftigen Beitrags- und Steuerzahler.“

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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