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Ex-Verfassungsrichter: Schuldenbremse-Lockerung verfassungswidrig und gefährlich

Der frühere Bundesverfassungsrichter Peter Huber hat erhebliche Bedenken gegen die geplante Änderung des Grundgesetzes zur Lockerung der Schuldenbremse geäußert. In einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Freitagausgabe) nannte Huber die geplante Regelung „verfassungswidriges Verfassungsrecht“ und sprach von einem möglichen „Staatsstreich“.

Verfassungskonflikt durch Grundgesetzänderung

Peter Huber sieht durch die Änderungen vor allem die Verfassungsautonomie der Länder gefährdet. Bislang begrenze das Grundgesetz die Verschuldungsmöglichkeiten der Länder, erklärte er der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Diese Begrenzungen könnten theoretisch erweitert oder auch gestrichen werden, was wiederum den Landesverfassungsgebern die Freiheit gäbe, von dieser neuen Freiheit Gebrauch zu machen oder nicht.

Befürchtungen um den Föderalismus

Der Bund plane nun, die Schuldenbremse, die in den Landesverfassungen verankert ist, außer Kraft zu setzen. Peter Huber warnte davor, dass die Länder dadurch zu „Provinzen“ degradiert werden könnten. Trotz aller Zentralisierungstendenzen hätten die Länder laut Huber jedoch „Staatsqualität“. Er argumentierte weiter, dass Gebietskörperschaften, deren Verfassungsordnung von einer übergeordneten Ebene vorgegeben wird, nicht mehr als Staaten, sondern lediglich als Selbstverwaltungskörperschaften betrachtet werden müssen.

Reaktionen auf die Aussagen

Die Aussagen von Peter Huber könnten eine kontroverse Debatte über die zukünftige Ausgestaltung der Schuldenbremse und der föderalen Strukturen in Deutschland auslösen. Die von ihm geäußerten Bedenken werfen die Frage auf, wie die Balance zwischen föderaler Autonomie und bundeseinheitlichen Regelungen gewahrt werden kann.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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