Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass nationale Gerichte Schiedssprüche des Sportgerichtshofs Cas überprüfen können müssen. Besonders im Fokus stehen dabei Fälle, in denen internationale Sportverbände wie die Fifa Schiedsverfahren vorgeben. Laut den Richtern in Luxemburg muss ein effektiver gerichtlicher Rechtsschutz auf nationaler Ebene gewährleistet werden. Dies teilte der Gerichtshof am Freitag mit.
Entscheidung des EuGH zur Kontrolle von Cas-Schiedssprüchen
Im Mittelpunkt des Urteils steht die Frage, inwieweit nationale Gerichte in der Europäischen Union Schiedssprüche des Internationalen Sportgerichtshofs Cas überprüfen dürfen. Laut Mitteilung der Richter in Luxemburg betrifft die Entscheidung insbesondere Fälle, bei denen internationale Sportverbände wie die Fifa einseitig Schiedsverfahren auferlegen. Die nationalen Gerichte sollen der Entscheidung zufolge auf Antrag oder von Amts wegen eine eingehende rechtliche Kontrolle durchführen können.
Hintergrund: Fall RFC Seraing
Auslöser für das Verfahren war ein Streit zwischen dem belgischen Fußballklub Royal Football Club Seraing und der Fifa. Im Jahr 2015 hatte der RFC Seraing Finanzierungsvereinbarungen mit der maltesischen Gesellschaft Doyen Sports abgeschlossen, die die Übertragung eines Teils der wirtschaftlichen Rechte einiger Spieler vorsahen. Daraufhin verhängte die Fifa Sanktionen gegen den Klub. Diese Sanktionen wurden sowohl vom Sportschiedsgericht Cas als auch vom Schweizer Bundesgericht bestätigt. Der RFC Seraing wandte sich anschließend an die belgischen Gerichte, die jedoch aufgrund der Rechtskraft des Schiedsspruchs keine erneute Prüfung vornahmen.
Gerichtshof betont unionsrechtlichen Rechtsschutz
Der Gerichtshof stellte fest, dass nationale Vorschriften, die der Rechtskraft eines Schiedsspruchs eine solche Tragweite verleihen, gegen das Unionsrecht verstoßen. Laut den Luxemburger Richtern müssen die Gerichte der Mitgliedstaaten in der Lage sein, „eine wirksame gerichtliche Kontrolle zu gewährleisten“. Dazu gehöre auch die Möglichkeit, einstweilige Anordnungen zu erwirken und Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof zu richten. Nationale Gerichte seien verpflichtet, „Regelungen, die einem wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz entgegenstehen, unangewendet zu lassen“, so der Gerichtshof der Europäischen Union.
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