Das EU-Lieferkettengesetz wird erst 2028 in Kraft treten, ein Jahr später als ursprünglich geplant. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments unterstützten den Vorschlag der Kommission mit 531 Ja-Stimmen, 69 Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen. Ziel ist es, Unternehmen dazu zu verpflichten, ihre negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verringern. Im Sinne der Bürokratievereinfachung sollen die Regeln umfassend überarbeitet werden.
Neuer Zeitplan für die Umsetzung
Mit der Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Vorschriften um ein Jahr sollen nun erste Regeln erst ab 2028 gelten. Die Überarbeitung des Gesetzes stützt sich auf die Absicht, Bürokratie abzubauen und die Richtlinie zu vereinfachen. Die Maßnahmen sind Teil eines größeren Pakets, das auf die Vereinfachung von EU-Vorschriften abzielt und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit steigern sowie Investitionskapazitäten freisetzen soll.
Fokus auf Menschenrechte und Umweltstandards
Das im vergangenen Jahr beschlossene Lieferkettengesetz sieht vor, dass Firmen in ihrer Lieferkette die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards sicherstellen müssen. Diese Verpflichtung betrifft jedoch voraussichtlich nur die direkten Geschäftspartner der Unternehmen. Die EU-Kommission hofft durch diese Maßnahmen, massiv Verwaltungskosten einzusparen und zusätzliche öffentliche und private Investitionskapazitäten zur Unterstützung politischer Prioritäten zu mobilisieren.
Erwartungen an die Vereinfachung
Die Vereinfachung und Verbesserung des Gesetzes sollen dazu beitragen, die Umsetzung für die Unternehmen weniger bürokratisch und zugleich effizienter zu gestalten. Mit der Entlastung der Unternehmen durch reduzierte Verwaltungskosten erhofft sich die Kommission, den Weg für verstärkte Investitionen in politische Prioritäten zu ebnen, ohne die Kernziele des Lieferkettengesetzes aus den Augen zu verlieren.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
