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EU-Kommission genehmigt 2,6 Milliarden Euro Beihilfen für RWE

Die EU-Kommission hat staatliche Hilfen in Höhe von 2,6 Milliarden Euro für den Energiekonzern RWE zur vorzeitigen Stilllegung der Braunkohlekraftwerke im Rheinischen Revier genehmigt. Damit unterstützt die Kommission den deutschen Kohleausstieg.

Die Entscheidung der EU-Kommission

Die EU-Kommission hat grünes Licht für staatliche Beihilfen in Höhe von 2,6 Milliarden Euro an den Energiekonzern RWE gegeben. Das Förderprogramm wird zur vorzeitigen Stilllegung von Braunkohlekraftwerken im Rheinischen Revier genutzt. Laut der Behörde in Brüssel steht die Maßnahme im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften.

Sichtweise der EU-Kommission

Die EU-Kommission bezeichnet die Beihilfe für RWE als „erforderlich“, damit die „derzeit gewinnbringend arbeitenden“ RWE-Braunkohlekraftwerke stillgelegt werden. Die Subvention ist auch „geeignet“, da laut Kommission andere politische Instrumente weder eine so gezielte und planbare Stilllegung noch einen Konsens zwischen Deutschland und den Kraftwerksbetreibern ermöglichen würden. Außerdem wird die Hilfe als „angemessen“ eingeschätzt, da sie „nicht über das erforderliche Minimum hinausgeht“ und „keine Überkompensation gewährt wird“.

Deutscher Kohleausstieg und weitere Entschädigungen

Gemäß dem deutschen Kohleausstiegsgesetz soll die Kohleverstromung in Deutschland bis Ende des Jahres 2038 auf null reduziert werden. Um die vorzeitige Stilllegung von Braunkohlekraftwerken zu fördern, wurden Vereinbarungen mit den Hauptbetreibern geschlossen. Deutschland hat 2021 bei der Kommission Pläne für eine Gesamtentschädigung von 4,35 Milliarden Euro eingereicht, von denen 2,6 Milliarden für die RWE-Braunkohleanlagen im Rheinland und 1,75 Milliarden für die LEAG-Anlagen in der Lausitz vorgesehen sind. Ein Prüfverfahren der Kommission bezüglich der Ausgleichsmaßnahme zugunsten des Konzerns LEAG ist noch im Gange.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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