Einigung beim Heizungsgesetz von Kommunen begrüßt

(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Städte und Gemeinden begrüßen Einigung der Ampel zum Heizungsgesetz. 
Die jüngste Einigung der Ampel zum Heizungsgesetz wird von Städten und Gemeinden begrüßt. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, äußerte sich dazu in einem Interview mit der “Rheinischen Post”. Er betonte, dass die Überarbeitung des Heizungsgesetzes nach dem Grundsatz, erst zu planen und dann den Einzelnen in die Pflicht zu nehmen, zu begrüßen sei.

Kommunen fordern finanzielle Unterstützung

Landsberg betonte jedoch auch, dass die Kommunen Hilfe benötigen, um die zentrale Rolle bei der Frage, wie die Wärmeversorgung vor Ort künftig ausgestaltet wird, übernehmen zu können. Die Politik nehme die Kommunen als zentrale Akteure für die Wärmewende in die Pflicht. Daher erwarten die Kommunen eine langfristige finanzielle Unterstützung für die Planung und Anpassung der Infrastrukturen. Dies beinhaltet den Auf- und Ausbau der Wärmenetze sowie die Ertüchtigung der Verteilnetze für den Anschluss von Wärmepumpen.

Förderung für Umrüstung von kommunalen Gebäuden gefordert

Nicht zuletzt erwarten die Kommunen eine finanzielle Förderung beim Heizungsaustausch in ihren Liegenschaften. Landsberg fordert von der Ampel realistische Vorgaben, um sicherzustellen, dass die Quoten für den Einsatz von erneuerbaren Energien bei den Wärmenetzen erreichbar sind und eine klare Planungsgrundlage für den Einsatz von klimaneutralen Gasen in Gasheizungen geschaffen wird.

Realistische Vorgaben notwendig

Landsberg betonte, dass realistische Vorgaben notwendig seien, da das Gesetz von Bundestag und Bundesrat schon in Kürze beschlossen werden soll. Die Kommunen spielen bei der Umsetzung der Wärmewende eine zentrale Rolle und benötigen daher die notwendige Unterstützung, um die Umstellung auf erneuerbare Energien voranzutreiben.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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