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Einigung auf Cybersicherheitsgesetz: Verbot riskanter Komponenten möglich

CDU/CSU und SPD haben sich auf die zuletzt strittigen Punkte des Cybersicherheitsgesetzes verständigt. Das Bundesinnenministerium soll den Einbau kritischer Komponenten untersagen und im Bedrohungsfall selbstständig entscheiden können; die Bundesverwaltung muss künftig Cybersicherheitsauflagen erfüllen.

Einigung bei strittigen Punkten

Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich am Mittwoch bei den noch strittigen Punkten des Cybersicherheitsgesetzes geeinigt. Das bestätigen die Berichterstatter beider Fraktionen dem Fachinformationsdienst „Tagesspiegel Background“.

Demnach darf das Bundesinnenministerium künftig den Einbau kritischer Komponenten untersagen und im Bedrohungsfall selbstständig entscheiden. Betreiber kritischer Anlagen sind dann verpflichtet, andere Hersteller zu verwenden.

Um den Umgang mit solchen Bauteilen aus nicht-vertrauenswürdigen Ländern, die bei Störungen zu Ausfällen im Betrieb lebenswichtiger Infrastruktur führen können, wurde lange gestritten. Schon die Ampelregierung hatte 2024 Telekommunikationsanbieter verpflichtet, nicht länger Komponenten chinesischer Hersteller wie Huawei zu verwenden. Angesichts zunehmender hybrider Bedrohungen hätte die Bundesregierung mit der neuen Regelung jetzt die Möglichkeit, schneller und eigenständiger zu reagieren.

Pflichten für die Bundesverwaltung

Des Weiteren hat sich Schwarz-Rot darauf geeinigt, dass auch die Bundesverwaltung künftig Cybersicherheitsauflagen erfüllen muss. Bisher waren die nachgeordneten Behörden mit dem Verweis auf Kostengründe ausgenommen, was für viel Kritik bei Sicherheitsexperten gesorgt hatte. Die Absicherung der Bundes-IT-Infrastruktur soll aus dem Sondervermögen finanziert werden.

Das Cybersicherheitsgesetz in der am Mittwoch geänderten Fassung soll in der kommenden Sitzungswoche im Bundestag in zweiter Lesung debattiert werden.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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