Der Bundesdrogenbeauftragte warnt vor einer Vermischung von medizinischem Cannabis und Freizeitkonsum und fordert Nachbesserungen am Cannabisgesetz. Er mahnt strengere Anforderungen in der medizinischen Anwendung, verstärkten Jugendschutz sowie Aufklärung und Prävention an und lehnt eine Kriminalisierung von Konsumierenden ab.
Bundesdrogenbeauftragter Hendrik Streeck (CDU) kritisierte das Cannabisgesetz scharf. „Das jetzige Gesetz ist in sich widersprüchlich und muss deshalb nachgebessert werden“, sagte Streeck den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Cannabis bleibe eine Droge, deren Konsum insbesondere bei jungen Menschen unter 25 Jahren „das Risiko schwerer Psychosen deutlich erhöht“.
Trennung von medizinischem Cannabis und Freizeitkonsum
Ein großes Problem sei nach Streeck, dass Medizinalcannabis in der öffentlichen Debatte häufig mit Freizeitkonsum gleichgesetzt werde. „Das halte ich für gefährlich, denn das sind zwei völlig verschiedene Dinge“, so Streeck. „Viele Substanzen, die wir in der Klinik als Medikamente verschreiben, sind auf der Straße höchst gefährliche Drogen.“
Für medizinische Anwendungen dürften die hohen Anforderungen an Diagnosen und Verschreibungspflicht „niemals aufgeweicht werden“. Andernfalls schwäche dies das Vertrauen in das Gesundheitssystem.
Jugendschutz und Hilfsangebote
Streeck sprach sich zudem für einen stärkeren Jugendschutz sowie mehr Aufklärung, Prävention und Hilfsangebote aus. Minderjährige, die beim Kiffen auffielen, hätten früher automatisch Zugang zur Suchthilfe gehabt – „dieser Weg ist durch die Teillegalisierung weggefallen, und das ist ein echtes Problem“.
Entkriminalisierung und Schwarzmarkt
Zugleich mahnte der CDU-Politiker, Konsumierende nicht zu kriminalisieren. „Rund fünf Millionen Menschen in Deutschland konsumieren regelmäßig Cannabis. Diese Menschen müssen wir vom Schwarzmarkt wegführen – nicht durch falsche Strenge wieder dorthin zurückdrängen. Es geht um Schutz und Vernunft zugleich.“
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
