Die Diskussion um Zurückweisungen von Asylsuchenden an deutschen Grenzen hat an Schärfe gewonnen. Während die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) eine solche Maßnahme als machbar und sinnvoll erachtet, gibt es politische Uneinigkeit darüber, ob dies auch ohne Zustimmung der Nachbarländer geschehen darf.
Asylsuchende an Grenzen abweisen
Heiko Teggatz, stellvertretender Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, sieht keine Notwendigkeit für eine Absprache mit den Nachbarländern in Bezug auf die Abweisung von Asylsuchenden. Im Gespräch mit dem „Stern“ erklärte Teggatz: „Wer an der Grenze zurückgewiesen wird, hat Deutschland de facto nie betreten. Deswegen muss damit auch kein Nachbarland einverstanden sein.“ Im kürzlich veröffentlichten Sondierungspapier von Union und SPD wird hingegen von Zurückweisungen „in Abstimmung“ mit den Nachbarländern gesprochen.
Politische Kontroversen
Der Passus im Sondierungspapier hat jedoch zu einer lebhaften Debatte geführt. Bereits am Montagmorgen äußerte sich Jens Spahn dahingehend, dass Zurückweisungen im Notfall auch im Alleingang durchgesetzt werden könnten. Diese Aussage stieß auf scharfe Kritik von SPD-Chefin Saskia Esken, die ein solches Vorgehen als „brandgefährlich“ einstuft.
Effizienz und rechtliche Fragen
Trotz der Kontroversen hält Heiko Teggatz den Vorschlag für gerechtfertigt, auch wenn einige Experten die Rechtmäßigkeit bezweifeln. Der Gewerkschafter argumentiert, dass keine zusätzlichen Personalressourcen notwendig seien: „Eine Zurückweisung verursacht deutlich weniger Arbeitsaufwand als ein Asylgesuch.“ Teggatz stellt zudem in Aussicht, dass eine Verschärfung der Maßnahmen eine Entlastung für die Bundespolizei darstellen könnte.
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