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„Die Partei“ reicht Klage gegen Sperrklausel für EU-Wahl ein: Bedeutung und Hintergründe

(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Die Partei reicht Organklage gegen Gesetz zur Sperrklausel ein. 
Die Satirepartei „Die Partei“ hat beim Bundesverfassungsgericht Organklage eingereicht gegen ein Gesetz, mit dem Bundestag und Bundesrat unmittelbar vor der Sommerpause einem EU-Beschluss zugestimmt haben, aufgrund dessen bei Europawahlen wieder eine Sperrklausel gelten müsste. Sie hat beantragt, dass Karlsruhe dem Bundespräsidenten untersagt, das Gesetz auszufertigen, berichtet der „Spiegel“.

Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht kippte die Fünfprozentklausel

Hintergrund ist, dass das Bundesverfassungsgericht zunächst 2011 die Fünfprozentklausel und dann 2014 auch eine anschließende Dreiprozentklausel für Europawahlen gekippt hatte. Bei den folgenden beiden Wahlen zogen deshalb mehrere deutsche Kleinstparteien in das EU-Parlament ein, darunter die Piraten, die Freien Wähler und auch „Die Partei“.

Deutschland setzt sich für Sperrklauseln in der EU ein

2018 fasste der Rat der EU auf deutsches Betreiben hin einen Beschluss, wonach europaweit Sperrklauseln zwischen zwei und fünf Prozent eingeführt werden sollen. Faktisch wirke sich dies, so „Die Partei“, aber nur auf Deutschland aus. Sobald alle Mitgliedstaaten den Beschluss angenommen haben, wäre eine solche Klausel zur übernächsten Europawahl einzuführen. „Die Partei“ macht geltend, die EU wäre dazu nicht befugt gewesen. Außerdem gebe es für eine Sperrklausel auch „keine sachgerechten Gründe“. Der Ratsbeschluss enthalte dazu keine Begründung. Es gebe keinen Hinweis darauf, dass das EU-Parlament durch die Kleinstparteien zuletzt „in seiner Funktionsfähigkeit oder sonst seiner politischen Wirksamkeit Einbußen erlitten hätte“.


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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