Die Bundesregierung hat seit November 2023 über 180 staatenlose Palästinenser aus dem Gazastreifen nach Ägypten evakuiert und mehr als 140 von ihnen in Deutschland aufgenommen. Diese Personen sind lokale Mitarbeiter deutscher Einrichtungen im Gazastreifen, wie das Auswärtige Amt auf Anfrage der „Welt“ mitteilte.
Aufnahme nach Aufenthaltsgesetz
Die Aufnahme der staatenlosen Palästinenser erfolgte gemäß § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes durch das Bundesinnenministerium. In dem Gesetz wird die Möglichkeit beschrieben, einem Ausländer aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Die Aufenthaltserlaubnis ist dann zu erteilen, wenn das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat oder eine von ihm bestimmte Stelle zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland die Aufnahme erklärt hat.
Sicherheitskriterien im Fokus
Das Auswärtige Amt betonte, dass Sicherheit oberste Priorität in allen Visa- und Aufnahmeverfahren habe. Laut dem Auswärtigen Amt: „Die Erklärung einer Aufnahme setzt voraus, dass die strengen Aufnahme- und Sicherheitskriterien erfüllt werden.“ Im Rahmen des Ausreiseverfahrens werden die Sicherheitsbehörden beteiligt und Sicherheitsinterviews durchgeführt. Ein Visum wird nur erteilt, wenn alle Verfahrensschritte erfolgreich durchlaufen worden sind.
Evakuierung deutscher Staatsbürger
Neben den staatenlosen Palästinensern hat die Bundesregierung seit November 2023 auch mehr als 600 deutsche Staatsangehörige und deren Familienangehörige aus dem Gazastreifen evakuiert. Diese Maßnahmen sind Teil der Bemühungen, die Sicherheit von Personen mit besonderer Verbindung zu Deutschland zu gewährleisten, betont das Auswärtige Amt.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .