Deutscher Städte- und Gemeindebund prüft Public-Viewing-Veranstaltungen zur EM

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat eine durchgehende Prüfung von Public-Viewing-Veranstaltungen zur kommenden Fußball-Europameisterschaft angekündigt. Die Hauptgeschäftsführer Andre Berghegger (CDU) betonte dabei, dass Sicherheit, Lärmschutz, und wirtschaftliche Umsetzbarkeit im Fokus stehen.

Gründliche Prüfung von Public-Viewing-Veranstaltungen

Andre Berghegger (CDU), Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, kündigte an, dass Public-Viewing-Veranstaltungen zur Europameisterschaft sorgfältig geprüft werden. “Neben dem Lärmschutz werden die Kommunen `vor Ort` auch die Gewährleistung der Sicherheit sowie die wirtschaftliche Umsetzbarkeit prüfen”, sagte er dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland”. Er machte klar, dass die Zustimmung zu solchen Veranstaltungen von den zuständigen Behörden abhängig sein wird. “Ob dann eine solche Veranstaltung zugelassen wird, entscheiden immer die zuständigen Behörden. Es gibt allerdings keine ‘Freifahrtscheine’ für Freiluftveranstaltungen in den Abendstunden”, betonte Berghegger.

Keine Kompromisse beim Lärmschutz

Das Thema Lärmschutz ist laut Berghegger besonders relevant. “Der Schutz vor Lärm ist und bleibt aus kommunaler Sicht mit Blick auf mögliche Gesundheitsgefahren ein hohes Gut”, führte er aus.

Begrüßung der Entscheidung des Bundes

Trotz der strengen Kontrolle begrüßt der Kommunalverband die Entscheidung der Bundesregierung, das Public Viewing auf öffentlichen Plätzen grundsätzlich zu ermöglichen. “Somit kann nicht nur in den zehn Austragungsorten der EM, in denen es offizielle Fanzonen der Uefa geben wird, sondern auch in vielen weiteren Kommunen ein Public-Viewing-Angebot gemacht werden”, sagte Berghegger. Damit haben Fans die Möglichkeit, auch außerhalb von offiziellen Fanzonen das Turnier gemeinsam zu verfolgen.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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