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Deutscher Städte- und Gemeindebund fordert sofortige Arbeitserlaubnis für Flüchtlinge

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) fordert, Geflüchteten mit Bleibeperspektive von Anfang an eine Arbeitserlaubnis zu erteilen. Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg äußerte, dies könne einen wesentlichen Beitrag zur Integration leisten und sei aufgrund der aktuellen Arbeitsmarktsituation sinnvoll.

Arbeit als Integrationsfaktor

Gemäß den Aussagen des Hauptgeschäftsführers des DStGB, Gerd Landsberg, gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, könnte der Zugang zur Arbeit für Geflüchtete ein entscheidender Faktor zur Förderung der Integration sein. „Der DStGB spricht sich dafür aus, dass Geflüchtete mit Bleibeperspektive von Anfang an arbeiten dürfen“, kommentierte er. Landsberg wies darauf hin, dass der Bedarf auf dem Arbeitsmarkt vorhanden sei. „Auch bei dem Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften braucht es unterschiedliche Berufsgruppen“, fügte er hinzu.

Notwendigkeit einer effektiven Vorgehensweise

Darüber hinaus betonte Landsberg die Bedeutung der frühzeitigen Erfassung von Vorkenntnissen der Geflüchteten bereits bei der Registrierung. Weiterhin äußerte er Bedenken hinsichtlich der Erwartungen an eine verpflichtende gemeinnützige Arbeit von Geflüchteten. „Die Erwartungen an mögliche verpflichtende gemeinnützige Arbeit sind teilweise zu hoch“, sagte er den Funke-Zeitungen. „Die Kapazitäten sind hier begrenzt und der bürokratische Aufwand groß.“ Die Möglichkeiten zur Sanktionierung bei Nichterscheinen seien zudem unzureichend.

Mahnung vor symbolischer Politik

Landsberg warnte vor symbolischer Politik und betonte die Notwendigkeit pragmatischer Ansätze im Umgang mit Flüchtlingen. „Es braucht keine Symbolpolitik, sondern pragmatische Ansätze zum Umgang mit den Geflüchteten, die hier sind und eine Begrenzung des Zuzugs für die Zukunft“, so der Vertreter der Kommunen zum Abschluss.


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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