Deutsche Umwelthilfe warnt vor Absenkung von Umweltvorgaben in EU-Rat

Vor der anstehenden Abstimmung im EU-Rat über eine potenzielle Senkung von Umweltvorgaben für Agrarsubventionen warnen Umweltschützer wie die Deutsche Umwelthilfe vor einem möglichen Schritt in Richtung Umweltzerstörung und Artensterben. Die geplanten Maßnahmen könnten negative Auswirkungen auf Verbraucher und Naturschutz haben.

Warnung vor Umweltzerstörung und Artensterben

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), äußerte sich besorgt über die geplanten Veränderungen: “Durch mehr pauschale Direktzahlungen ohne jegliche Auflagen, sowie die Abschaffung verpflichtender Brachen und des Schutzes artenreicher Wiesen und Weiden, stellt die EU die Weichen Richtung Umweltzerstörung und Artensterben”. Müller-Kraenner warnte weiterhin, dass die geplanten Streichungen von Kontrollen und Meldepflichten auf Kosten von Verbraucher- und Naturschutz gehen könnten.

Auswirkungen auf Verbraucher und Naturschutz

Zudem könnten problematische Praktiken, wie unangemeldete Pestizideinsätze aus der Luft und mehr Antibiotikamissbrauch im Stall, zugelassen werden. “Das dient vor allem den Profitinteressen der Agrarindustrie, während Lebensmittel künftig stärker mit Pestiziden und Antibiotikaresistenzen belastet sein könnten”, sagte Müller-Kraenner.

Änderungen der Umweltstandards

Um EU-Mittel zu erhalten, müssen Landwirte bisher neun Standards einhalten, die dem Umwelt- und Klimaschutz dienen. Geplant ist, dass der Standard “GLÖZ 8”, der den Rückgang der Artenvielfalt in der Landwirtschaft stoppen und die Ökosystemleistungen verbessern sollte, nicht mehr verpflichtend ist. Allerdings sollen im Gegenzug die Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, Öko-Regelungen zu Brachen und Landschaftselementen einzuführen.

Mögliche Ausnahmeregelungen

Darüber hinaus könnten den Mitgliedsstaaten mehr Flexibilität bei der Fruchtfolge eingeräumt und zeitweilige Ausnahmen der GLÖZ-Standards 5, 6 und 7 erlaubt werden, wenn extreme Wetterbedingungen die Einhaltung von Verpflichtungen verhindern. Kleinere Betriebe mit einer Größe unter zehn Hektar könnten zudem von Kontrollen ausgenommen werden.

Ursula von der Leyen, EU-Kommissionspräsidentin (CDU), sprach im Vorfeld der Abstimmung von einer rückwirkenden Umwandlung in ein Anreizsystem zum Jahresbeginn.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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