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Deutsche Bahn scheitert erneut vor Gericht gegen Lokführerstreik

Die Deutsche Bahn ist mit ihrem juristischen Versuch gescheitert, den 24-Stunden-Streik der Lokführergewerkschaft GDL zu beenden. Dies bestätigte das Hessische Landesarbeitsgericht in der zweiten Instanz, nachdem bereits das Arbeitsgericht Frankfurt einen entsprechenden Antrag des Unternehmens ablehnte.

Streik der GDL wird fortgesetzt

Die Lokführergewerkschaft GDL kann ihren Streik wie geplant fortsetzen. Die Deutsche Bahn war sowohl vor dem Arbeitsgericht Frankfurt als auch vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gescheitert. Laut Gerichtsurteil wurde der Streik als „nicht unverhältnismäßig“ bewertet.

Personen- und Güterverkehr betroffen

Der Streik der GDL begann im Personenverkehr um 2 Uhr in der Nacht und soll in der folgenden Nacht ebenfalls um 2 Uhr enden. Auch der Güterverkehr ist von den Arbeitsniederlegungen betroffen. Hier wurde bereits seit Montagabend, 18 Uhr, gestreikt – ebenfalls für einen Zeitraum von 24 Stunden.

Kein Erfolg für die Deutsche Bahn

Das Unternehmen hatte versucht, den Streik juristisch zu beenden. Jedoch wurden die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung sowohl vom Arbeitsgericht Frankfurt als auch vom Hessischen Landesarbeitsgericht abgelehnt. Der Streik kann somit wie geplant fortgesetzt werden und wird voraussichtlich erst in der Nacht auf Mittwoch beendet sein.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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