Immer mehr Parkplätze werden mit Kameras überwacht – und ahnungslose Autofahrer von Firmen wie ParkVision zur Kasse gebeten. Gleich mehrere Leser meldeten sich bei unserer Redaktion und berichten von einer als „Parkplatz-Abzocke“ empfundenen Kamera-Installation an der Bremer Straße in Osnabrück.
Der frühere Kundenparkplatz der Vereinigten Volksbank an der Bremer Straße wird inzwischen von einem Bauunternehmen aus Belm genutzt. Dieses hat die Kontrolle der Parkflächen an die ParkVision GmbH aus dem hessischen Maintal übergeben, die nun das Gelände mit mehreren Kameras überwachen lässt.

Firma will 40 Euro, auch wenn man gleich wieder umdreht
Wer das Gelände auch nur kurz befährt – etwa um gleich wieder zu wenden –, riskiert eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 40 Euro. Die Begründung: Der Fahrer habe gegen die auf dem Parkplatz aushängenden Nutzungsbedingungen verstoßen. Doch diese AGB, wie Leser berichten, aus dem Fahrzeug heraus kaum lesbar und nur in Kleinstschrift auf den Schildern angebracht.
Auf der Bewertungsplattform Trustpilot kommt ParkVision auf eine Bewertung von lediglich 1,1 – bundesweit sind viele Menschen sind richtig sauer und berichten von ähnlichen Fällen, die offenbar von den zuständigen Behörden hingenommen werden.
Volksbank warnt ihre Kunden und prüft rechtliche Schritte
Die Vereinigte Volksbank eG betreibt vor Ort weiterhin einen SB-Standort mit Geldautomaten – und distanziert sich klar vom Geschäftsgebaren des neuen Parkplatzbetreibers. Auf ihrer Website warnt die Bank vor der Nutzung des Parkplatzes und kündigt juristische Schritte an.
„Nach unserer Auffassung bestehen erhebliche Zweifel daran, ob hier eine Vertragsstrafe überhaupt wirksam begründet wird“, so Volksbank-Vorstand Heiko Engelhard. „Zudem sehen wir Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben der DSGVO.“
Ines Hohnsbein von der Volksbank bestätigt auf Nachfrage der HASEPOST, dass Volksbank-Kundinnen und -Kunden, die eine Zahlungsaufforderung erhalten haben, die 40 Euro aktuell einmalig als Kulanzleistung zurückerstattet bekommen.

Die OG Tiefbau GmbH aus Belm, derzeitiger Nutzer des Geländes, hat auf eine Presseanfrage der HASEPOST nicht reagiert.
Zuständige Datenschutzbehörde hat nichts zu bemängeln
Die zuständige Datenschutzaufsicht, der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI), sieht indes keinen Handlungsbedarf. Zwar seien bereits Beschwerden eingegangen, doch „im Rahmen seiner Prüfung konnte sich der HBDI versichern, dass der öffentliche Bereich nicht erfasst wird“, heißt es aus Frankfurt am Main.
Wie die ParkVision GmbH technisch sicherstellt, dass keine Passanten im öffentlichen Raum aufgezeichnet werden, möchte die Behörde „zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“ nicht offenlegen. Auch die Beschilderung vor Ort wurde überprüft – sie entspreche den gesetzlichen Vorgaben, so der HBDI.
Postives Beispiel: Wie Fressnapf an der Hannoverschen Straße mit übereifrigen Parkplatz-Sheriffs umgeht.
