Die Zahl der registrierten Cybercrime-Fälle in Deutschland ist im Jahr 2024 im zweiten Jahr in Folge leicht gesunken, wie die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) zeigt. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) und der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, werden die Statistik in Berlin vorstellen, berichtet die „Welt“. Trotz dieses Rückgangs nehmen Straftaten aus dem Ausland, die in Deutschland Schäden verursachen, weiterhin zu.
Rückgang der inländischen Cybercrime-Fälle
Nancy Faeser und Holger Münch werden laut einem Bericht der „Welt“ die PKS für 2024 vorstellen, die einen Rückgang der Cybercrime-Fallzahlen in Deutschland auf 131.391 Fälle (-2,2 Prozent) verzeichnet. Die Aufklärungsquote dieser Straftaten hat sich leicht auf 31,9 Prozent verbessert. Die Statistik erfasst jedoch nur Fälle, bei denen mindestens ein Täter innerhalb Deutschlands operierte.
Hauptdelikte im Cybercrime
Den größten Anteil am Cybercrime hat der „Computerbetrug“ mit 107.957 erfassten Fällen (-2,7 Prozent). Dieser Betrugstyp beinhaltet die widerrechtliche Nutzung von Passwörtern oder Sicherheitscodes und kann mit Haftstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bestraft werden. Weitere Delikte sind „Warenkreditbetrug“ (24.883 Fälle, -18,8 Prozent), „Datenveränderung, Computersabotage“ (2.493 Fälle, +8,7 Prozent), die „Fälschung beweiserheblicher Daten“ (10.616 Fälle, +3,2 Prozent) und das „Ausspähen, Abfangen oder Verändern von Daten“ (10.325 Fälle, -5,1 Prozent).
Internationale Herausforderungen und Dunkelfeld
Fälle, bei denen der Schaden in Deutschland entsteht, der Tatort jedoch im Ausland liegt, fließen nicht in die deutsche Kriminalstatistik ein. Laut PKS haben sich die vom Ausland ausgehenden Cybercrime-Delikte in den letzten Jahren auf 201.877 Fälle erhöht, wobei die Aufklärungsquote bei lediglich 2,2 Prozent liegt. Das Dunkelfeld ist im Bereich Cybercrime besonders groß, da Studien der PKS zufolge etwa vier von fünf Straftaten nicht gemeldet werden.
Das BKA erstellt jährlich das „Bundeslagebild Cybercrime“, welches für 2024 im Mai veröffentlicht werden soll, wie die „Welt“ berichtet. Im Lagebild für 2023 wird betont: „Der hohe Anteil an Auslandstaten stellt die ermittelnden Polizeibehörden vor große Herausforderungen.“ Ferner wird auf den Missbrauch von Künstlicher Intelligenz für kriminelle Zwecke hingewiesen.
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