Die Bundesregierung plant keine Entkriminalisierung des sogenannten Containerns. Das teilte ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums mit und verwies darauf, dass dies im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen sei. Ein entsprechender Vorstoß der vergangenen Legislaturperiode war laut Ministerium an der Uneinigkeit der Länder gescheitert; nun seien Initiativen aus den Ländern gefragt. Das Justizministerium verweist auf bestehende Möglichkeiten, Verfahren in geringfügigen Fällen einzustellen.
Koalitionsvertrag sieht Änderung nicht vor
Die Bundesregierung plant keine Entkriminalisierung des sogenannten Containerns, um gegen Lebensmittelverschwendung vorzugehen. Das sei im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen, sagte ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums am Montag in Berlin auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur. Weiter verwies der Sprecher auf einen entsprechenden Vorstoß in der vergangenen Legislaturperiode, der an der Uneinigkeit der Länder gescheitert sei. Dementsprechend brauche es einen eigenen Vorstoß aus den Ländern.
Hinweise des Justizministeriums
Ein Sprecher des Justizministeriums deutete auf dts-Anfrage auf die bestehenden Möglichkeiten in der Strafprozessordnung hin, die Verfahren zu derartigen „Bagatellfälle“ einzustellen. Bei „so niedrigen Beträgen“, so der Sprecher auf dts-Anfrage, sei ohnehin vorgesehen, dass nur auf Antrag hin ermittelt werde, fügte er hinzu.
Was unter Containern verstanden wird
Beim Containern nehmen Aktivisten oder bedürftige Personen noch verzehrbare Lebensmittel aus Abfallcontainern mit, die etwa von Supermärkten aus ökonomischen Gründen entsorgt werden. Juristisch wird es jedoch oft trotzdem als Diebstahl eingeschätzt.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .